Ortsvorsteher schalten Bundesrechnungshof zu Straßenverlegung für Braunkohletagebau ein

Groß Gastrose, 19.10.2015. Die Ortsbürgermeister von Groß Gastrose und Taubendorf haben den Bundesrechnungshof gebeten, die Folgekosten der Verlegung der Bundesstraße 112 für den Vattenfall-Tagebau Jänschwalde zu prüfen. In einem Brief an den Rechnungshof äußern sie Zweifel, ob alle langfristigen Folgekosten vom Betreiber des Tagebaues übernommen werden. Zugleich ist eine Klage des Umweltverbandes Grüne Liga Brandenburg gegen die Straßenverlegung beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

Zwischen den Orten Grießen und Taubendorf soll die bestehende Bundesstraße 112 in den nächsten Jahren durch den Braunkohletagebau Jänschwalde zerstört und daher in die benachbarte Neißeaue verlegt werden. Sie soll gegenüber der jetzigen Straße deutlich verbreitert werden. Selbst wenn Vattenfall alle Baukosten erstatten würde, wird damit für den Steuerzahler ein dauerhaft erhöhter Unterhaltungsaufwand verursacht.

Die von der Planung betroffene Gemeinde Schenkendöbern lehnt den Plan klar ab, weil sie darin unzulässige Vorbereitungen für den neuen Tagebau Jänschwalde-Nord sieht. Denn der überdimensionierte Ausbau der Straße könnte auch eine Umverlegung der B97 für den Tagebau Jänschwalde-Nord aufnehmen und ist anders überhaupt nicht erklärbar.

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Die bestehende B 112 ist in Anbetracht der geringen Verkehrsbelastung (2.332 Kfz pro Tag) bedarfsgerecht als zweispurige Landstraße ausgebaut. Eine Zunahme des Verkehrs ist in den nächsten zehn Jahren nicht zu erwarten. Die geplante B 112 neu soll dagegen in der für mehr als 8000 Fahrzeuge pro Tag vorgesehenen Entwurfsklasse 2 mit wechselnden Überholstreifen ausgebaut werden. Dadurch fällt der Eingriff in die auch touristisch wertvolle Neißeaue deutlich stärker aus. Begründet wurde die höhere Entwurfsklasse im Planfeststellungsantrag ausdrücklich mit einer möglichen Verlegung der B 97 für den geplanten Tagebau Jänschwalde-Nord. Dieser Tagebau würde zudem die Ortsteile Grabko, Kerkwitz und Atterwasch der Gemeinde Schenkendöbern mit Umsiedlung bedrohen.

Die Ortsbürgermeister äußern in ihrem Brief insbesondere Zweifel daran,
„ob der Bergbautreibende den langfristig durch die unnötig große Ausbaustufe höheren Unterhaltungsaufwand des Bundes übernimmt, ob die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Vattenfall auch alle nachträglich im Planfeststellungsbeschluss gemachten Auflagen erfasst, ob die im Vergleich zur rechtlich möglichen Entwurfsklasse 3 (EKL 3) deutlich höheren Baukosten der Entwurfsklasse 2 (EKL2) ausschließlich durch den Bergbautreibenden übernommen werden.

Wäre einer oder mehrere dieser Punkte erfüllt, werden mit der Straßenumverlegung nicht gerechtfertigte Ausgaben des Bundes verursacht.“ heißt es in dem Brief.

Gegen die Planfeststellung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg ist seit Juni 2015 eine Klage der Grünen Liga Brandenburg als anerkannter Naturschutzverband beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig. (Aktenzeichen OVG 1 A 1.15)