Vattenfall-Tagebau lässt geschütztes Wiesengebiet austrocknen

GRÜNE LIGA macht Umweltschaden in den Laßzinswiesen geltend

Cottbus, 27.11.2015. Der Braunkohletagebau Jänschwalde beeinträchtigt durch Grundwasserentzug das europäische Schutzgebiet Laßzinswiesen bei Peitz, wie das offizielle Monitoring bestätigt. Nach einer Akteneinsicht fordert die GRÜNE LIGA Brandenburg gestern das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) auf, nach dem Umweltschadensgesetz tätig zu werden.


„Der von Vattenfall selbst bei den Behörden eingereichte Monitoringbericht belegt eine drastische Verschlechterung des Gebietszustandes. Die bisherigen Schutzmaßnahmen haben sich als unzureichend erwiesen. Das Bergamt ist deshalb verpflichtet, Vattenfall weitere Maßnahmen gegen die Austrocknung des Gebiets aufzuerlegen.“
sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Die Jänschwalder Laßzinswiesen stehen unter europäischem Schutz sowohl nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als auch als Teil eines Vogelschutzgebietes. Der Tagebaubetreiber ist durch Auflagen verpflichtet, jährlich Erhebungen zur Vegetation und verschiedenen Tiergruppen durchzuführen. Dabei zeigt sich nun seit Jahren ein Trend zur Austrocknung in den Bereichen des Kerngebietes, die näher am Tagebau Jänschwalde liegen. Der geschützte Feuchtwiesencharakter wird großflächig zerstört und zahlreiche feuchteliebende Tier- und Pflanzenarten verdrängt.
Anders als nach Osten zur Neiße wurde im Westen des Tagebaues Jänschwalde keine unterirdische Dichtwand errichtet. Die stattdessen zum Schutz der Laßzinswiesen durchgeführte Wassereinleitung und Infiltration erwies sich bereits 2008 als unzureichend, so dass das LBGR 2009 eine zusätzlichen Wassereinleitung anordnete. Auch dies hat jedoch das verfolgte Ziel, „flurnahe Grundwasserstände während des Vorbeischwenkens des Tagebaues Jänschwalde“ zu sichern und den Charakter des Gebiets zu erhalten, offensichtlich nicht erreicht. Weitere Auflagen und Anordnungen sind daher erforderlich.
Hier das Schreiben des Verbandes mit ausführlichen Zitaten aus dem Monitoringbericht. Der Bericht wertet ausschließlich Daten des Jahres 2014 aus, ist also nicht von den extremen Wetterbedingungen 2015 beeinflusst. Der Behörde wurde eine Frist zur Äußerung bis zum 7. Januar gesetzt.