Rechtsgutachten: Berliner Senat kann weitere Braunkohletagebaue über Landesentwicklungsplan stoppen

Antwort des Senates an Abgeordnete hält juristischer Prüfung nicht stand

Berlin, 04.04.2016: Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bündnisses Kohleausstieg Berlin und des Umweltverbandes GRÜNE LIGA zeigt auf, dass der Senat von Berlin weitere Braunkohletagebaue in Brandenburg über die Landesentwicklungsplanung verhindern kann. Das hatte der Senat noch im Januar bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage versucht zu bestreiten. Schon im Mai wollen die Potsdamer Landesregierung und der Berliner Senat einen ersten Entwurf des gemeinsamen Planes beschließen.

„Die Verabschiedung weiterer Braunkohlenpläne für den Aufschluss bisher nicht festgesetzter Abbaugebiete in Brandenburg kann durch eine Zielfestlegung im gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP) verhindert werden.“

schreibt der in Bergbaufragen bundesweit renommierte Rechtsanwalt Dirk Tessmer in seiner rechtsgutachterlichen Überprüfung und widerlegt damit eine Aussage des Senates von Januar (Abgeordnetenhaus-Drucksache 17/17681)

„Derzeit ist die Trinkwasserversorgung Berlins akut von bergbaubedingter Sulfatbelastung bedroht. Der Senat muss ein verbindliches Ziel im Landesentwicklungsplan durchsetzen, das für die Zukunft solche Probleme verhindert. Wann soll das passieren, wenn nicht bei den im Mai anstehenden Verhandlungen mit Brandenburg?“ sagt Karen Thormeyer, Landesgeschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Berlin.

„Es ist höchst bedenklich, dass der Senat das Abgeordnetenhaus über die bestehenden Möglichkeiten offenbar falsch informiert hat. Berlin hat es nicht nötig, vor der Brandenburgischen Kohlelobby einzuknicken. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung zeigen klar, dass Braunkohleverstromung ein Auslaufmodell ist. Es ist deshalb höchste Zeit, auch in der Landesplanung klarzustellen, dass es keine weiteren Tagebaue mehr geben darf.“ sagt Eva Rönspieß von BürgerBegehren Klimaschutz für das Bündnis „Kohleausstieg Berlin“.

„Mehrere Brandenburgische Kommunen fordern von der Landesplanung den verbindlichen Ausschluss neuer Tagebaue. Sie wollen Planungssicherheit für ihre Entwicklung statt dem ewigen Damoklesschwert des Kohleabbaus.“berichtet René Schuster, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus hatte der Senat im Januar behauptet, die gemeinsame Landesentwicklungsplanung beider Länder könne keinen Einfluss auf die Braunkohlenplanung in Brandenburg nehmen. Das hat sich eindeutig als falsch erwiesen.

Der durch den Braunkohleabbau verursachte Anstieg von Sulfat in der Spree stellt immer mehr die Einhaltung des Trinkwasser-Grenzwertes von 250 Milligramm pro Liter in Berlin in Frage. Mit Friedrichshagen gewinnt das größte Berliner Wasserwerk sein Wasser aus dem Uferfiltrat des Flusses. Am 11. März wurde im Wasserwerk Briesen in Brandenburg mit 237 Milligramm pro Liter der bisher höchste Sulfatwert gemessen. (Quelle: Märkische Oderzeitung 23. März 2016) Das nächste Wasserwerk im Spreeverlauf ist Friedrichshagen.

Für die zahlreichen auf Braunkohlevorkommen stehenden Dörfer der Brandenburgischen Lausitz existiert derzeit keinerlei rechtliche Festlegung, dass sie nicht durch Tagebaue in Anspruch genommen werden. Mehr als das Versprechen des früheren Ministerpräsidenten Matthias Platzeck in einer Pressekonferenz im Jahr 2007 haben die Bewohner dieser Orte nicht in der Hand. Diese Lücke könnte ein entsprechendes Ziel im Landesentwicklungsplan füllen.

Die rechtsgutachterliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Dirk Tessmer:

Die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage (Drucksache 17/17681):

Ein Hintergrundpapier der GRÜNEN LIGA Umweltgruppe Cottbus zur Landesentwicklungsplanung: