Rundbrief vom 7. Juni 2016

1. Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!

2. Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus?

3. Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf

4. Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor

5. Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow

1. Jetzt unterzeichnen: Stresstest für dubiosen Braunkohle-Käufer!

Zwei Online-Petitionen fordern vom brandenburgischen und sächsischen Finanzminister, den EPH-Konzern einem Stresstest zu unterziehen und ein Abwälzen der Folgeschäden auf den Steuerzahler zu verhindern. Mit seinen undurchsichtigen Firmenstrukturen könnte der EPH-Konzern sich leicht seiner Verantwortung für die Bergbaufolgen entziehen. Dann bliebe der Steuerzahler auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen. (Wir berichteten in den Rundbriefen vom 22. April und 17. Mai 2016.) In der Petition heißt es deshalb: „Unterziehen Sie EPH einem "Stresstest"! Prüfen Sie, ob der Konzern die Folgekosten überhaupt tragen kann und sichern Sie die Rückstellungen, die Vattenfall schon getroffen hat. Verhindern Sie, dass wir Brandenburger/innen einem zwielichtigem Finanzinvestor Milliardengewinne finanzieren!“
Hier zur Petition von Hannelore Wodtke an die brandenburgische Landesregierung

Hier zur Petition von Sabine Kunze an die sächsische Staatsregierung

(Die Unterzeichnung ist auch ohne das Bestellen weiterer Newsletter möglich.)

2. Wer zahlt die Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus? Neue Studie mahnt, Gelder für Renaturierung und Bewältigung der Langzeitschäden zu sichern

Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei Vattenfall, RWE und MIBRAG nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben. Das ist die Kernaussage der Studie “Finanzielle Vorsorge im Braunkohlebereich” des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS).
Die Studie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden. Dies berge die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE oder Vattenfall insgesamt zu geringe Rückstellungen bildeten.

Ein weiteres Risiko entstehe dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegten, sondern völlig frei verwenden dürften. Deshalb könnten bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein. Tatsächlich werden die Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ bewertet. RWE ist in starken finanziellen Schwierigkeiten und Vattenfall will sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen könnten. „Gerade mit Blick auf den Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte sollte sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall die Konzerne auch langfristig haften“, sagte die Energieexpertin Swantje Fiedler vom FÖS.

Als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür böten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest seien. Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds sei für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöhe die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.

Die Auftraggeber der Studie warnten davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen. In Zeiten, in denen RWE keine Dividende mehr ausschütte und Vattenfall dem Käufer seiner Braunkohlesparte eine 1,7 Milliarden schwere Mitgift übertragen müsse, dürften die Bundes- und Länderregierungen das Problem nicht verdrängen. Schon jetzt gebe es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für die Bergbauschäden zahle. Insbesondere bei Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg seien Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen seien in der Pflicht angemessen und rechtzeitig vorzusorgen.

Auftraggeber der Studie sind die Klima-Allianz Deutschland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. (Quelle: Pressemitteilung Klima-Allianz Deutschland, leicht gekürzt) Hier zur Studie:

http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2016-06_FOES_IASS-Finanzielle-Vorsorge-im-Braunkohlebereich.pdf

3. Schwedische Kirche gegen Braunkohle-Verkauf

Einem Bericht von dagen.se zufolge fordern die schwedische Kirche und Diakonie von der schwedischen Regierung Vattenfalls Braunkohlegeschäft nicht zu verkaufen. Es sei wichtig, Verantwortung für das Klima wahrzunehmen und die Kohle im Boden zu lassen:

4. Öffentlichkeit vor Urheberrecht – Urteilsbegründung liegt vor

Am 21. April erteilte das Verwaltungsgericht Dresden den Versuchen von Vattenfall und dem Landkreis Görlitz, Umweltdaten mit Verweis auf das Urheberrecht geheimzuhalten, eine klare Abfuhr. Nun liegt die Begründung des von der GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus erstrittenen Urteils (Aktenzeichen 3 K 1317/2) vor. Darin heißt es unter anderem:

„Der Einzelne, der eine Umweltinformation begehrt, handelt dabei als Repräsentant der Öffentlichkeit. Nach Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2003l4lEG tragen der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser lnformationen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch sowie eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit in Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern. (...) Dieses Interesse geht dem privaten lnteresse der Beigeladenen an der Nichtveröffentlichung der in ihrem Auftrag erstellten Gutachten vor.“

Die Urteilsbegründung ist hier abrufbar.

5. Brandenburger Landpartie auch in Atterwasch, Proschim und Hornow

Am kommenden Wochenende (11. und 12. Juni) findet wieder die Brandenburger Landpartie statt. Mit dabei ist auch wieder die alten Mühle in Proschim (bedroht vom Tagebau Welzow-Süd II), die Sonntag von 11 bis 18 Uhr ihre Besucher einlädt, der Bauernhof Schulz in Atterwasch (bedroht vom Tagebau Jänschwalde-Nord) am Sonntag von 9 bis 18 Uhr oder die Confiserie Felicitas ( bei einem Tagebau Bagenz-Ost von der Randlage bedroht) Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr.

Hier der Rundbrief als pdf

Termine

Buchvorstellung: "Angels over Lusatia"
17 April 2024
19:00 - 21:00
Helle Panke e.V., Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin
Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

230625 lausitz2030

 

Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

230625 lausitz2030

 

Aktuelle Seite: Startseite Rundbriefe Rundbrief vom 7. Juni 2016

Lausitzer Kohlerundbrief