Rundbrief vom 25. Juli 2017

1. Landesregierung will Brandenburgs Klimaschutzziele abschaffen

2. Stellungnahmen gegen polnischen Tagebau in dieser Woche abschicken!

3. Bärenklau rutscht ab

4. GRÜNE LIGA schreibt an AG Pastlingsee

5. LEAG-Gutachter: Fische zählen mit dem Bagger?

6. Grüne Kurzstudie zu Kohle-Arbeitsplätzen

7. Griechisches Dorf wegen Tagebaurutschung evakuiert

8. RWE klagt auf Geheimhaltung seiner Tagebau-Folgekosten

1. Landesregierung will Brandenburgs Klimaschutzziele abschaffen

Vor einer Woche wurde bekannt, dass Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) bei der Überarbeitung der brandenburgischen Energiestrategie das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 praktisch abschaffen will. Statt 25 Millionen Tonnen energiebedingter CO2-Emissionen soll das Land dann noch mehr als 40 Millionen Tonnen ausstoßen. Die Differenz entspricht genau den vier älteren Blöcken des Kraftwerkes Jänschwalde, die nicht wie die zwei jüngsten über die Kapazitätsreserve stillgelegt werden.

Die Landesregierung zeigt sich damit zum wiederholten Mal als Befehlsempfänger des Braunkohlekonzerns. Denn im Ende März vorgestellten Revierkonzept der LEAG wird plötzlich ein Betrieb dieses Kraftwerkes bis nach 2030 behauptet. Statt einer Begründung zu Strombedarf oder Wirtschaftlichkeit, formulierte die LEAG nur nebulös, man wolle „damit auch der Struktur- und Standortentwicklung einen längeren Planungshorizont geben“. 8 bis 10 Jahre Kraftwerksbetrieb aus Mitleid mit der Peitzer Amtsdirektorin sind als unternehmerische Entscheidung nicht eben glaubwürdig. Aber vielleicht braucht die Landesregierung gar keine Begründungen, um allen Wünschen des Unternehmens zu folgen.

Das pikante an diesem Vorgang: Der rot-rote Koalitionsvertrag verpflichtet zum bisherigen Ziel von 25 Millionen Tonnen, also zur Stilllegung des Kraftwerks Jänschwalde bis 2030: Es

„soll der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 72 Prozent gesenkt werden. Damit setzen wir die Energiestrategie 2030 weiter um und tragen maßgeblich zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei.“

Da die Energiestrategie einen Kabinettsbeschluss darstellt, ist sie ganz direkt dem Koalitionsvertrag verpflichtet.

Wir meinen: Wenn der Koalitionsvertrag der Braunkohle zuliebe gebrochen wird, ist das für alle Politikbereiche ein verheerendes Signal. Wenn sich Konzerne mehr auf die Regierung verlassen können, als die Bürger auf den Koalitionsvertrag, dann ist die Demokratie insgesamt in Gefahr.

Ein Ziel von minus 55 Prozent CO2 bis 2030 ist auch nicht wie in der Presse behauptet mit einem scheinbar gleich lautenden Bundesziel vereinbar. Alle ernstzunehmenden Szenarien stimmen darin überein, dass der Stromsektor überproportional zur Erreichung der Klimaschutzziele betragen und innerhalb des Stromsektors insbesondere die Kohleverstromung sinken muss. Selbstverständlich müssen also die Bundesländer mit hoher Kohleverstromung bis 2030 mehr prozentuale Reduktion erbringen, um die Klimaziele des Bundes zu ermöglichen. Sonst wären den Kohlekraftwerken zuliebe extreme Eingriffe in die Sektoren Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Verkehr nötig. Im Fall eines im Jahr 2030 uralten Kraftwerkes Jänschwalde wäre das völlig absurd und den Betroffenen dieser Eingriffe auch nicht zu vermitteln.

Die Linke als Koalitionspartner könnte angesichts des Koalitionsvertrags den nächsten energiepolitischen Amoklauf von Gerber und Woidke unterbinden. Doch sie hat mit Ralf Christoffers einen Fraktionsvorsitzenden, der schon 2011 als Wirtschaftsminister selbst am liebsten das Klimaschutzziel gegen ein neues Kohlekraftwerk eingetauscht hätte. Damals half öffentlicher Druck. Im Herbst ist ein Beteiligungsverfahren zur Energiestrategie vorgesehen.

2. Stellungnahmen gegen polnischen Tagebau in dieser Woche abschicken!

karte gubin ohne jaenschnordDie Frist zur grenzüberschreitenden Bürgerbeteiligung zum Raumordnungsplan der polnischen Region Lubuskie endet am 31. Juli. Gegen die Ausweisung des Braunkohletagebaues Gubin im Plan bietet die GRÜNE LIGA einen Musterbrief an.

Wir empfehlen den Bewohnern der grenznahen Orte dringend, sich mit einer Stellungnahme gegen den Tagebau Gubin auszusprechen. Auch wenn der Investor das Projekt vielleicht nie weiterverfolgen wird, muss eine Ausweisung im Raumordnungsplan verhindert werden, um der Region Planungssicherheit zu geben.
Während das Genehmigungsverfahren zum Tagebau weiter ruht, weil der Investor fehlende Untersuchungen nicht nachgereicht hat, will die Wojewodschaft den Tagebau Gubin als „Investitionsvorhaben überörtlicher Bedeutung“ in ihrem Raumordnungsplan ausweisen.

Soweit wir die Unterlagen verstanden haben, werden die Folgen des Tagebaues aus den lückenhaften Unterlagen des abgebrochenen Genehmigungsverfahrens bewertet. Die von Bürgern und Kommunen 2016 kritisierten Mängel wurden nie beseitigt. Das kann jedenfalls nicht die Grundlage für eine Planentscheidung sein.
Anfang 2016 haben sich mehr als Tausend Bürger von der deutschen Seite der Neiße mit Einwendungen gegen das Tagebauvorhaben gewandt. In den betroffenen polnischen Kommunen gingen Bürgerentscheide klar gegen das Tagebauvorhaben aus.

Zum Beteiligungsverfahren

3. Bärenklau rutscht ab

Im Ortsteil Bärenklau der Gemeinde Schenkendöbern gibt es massive Probleme mit Bergschäden, seit sich der Tagebau Jänschwalde dem Ort nähert. Entlang des Schwarzen Fliesses sacken seit mehreren Jahren Teile von Hofgrundstücken und Gebäuden dramatisch ab. Bergschadensanträge wurden von Vattenfall / LEAG ohne Begründung abgelehnt. Die Lausitzer Rundschau Guben stellte das Problem kürzlich in einem Artikel dar.

4. GRÜNE LIGA schreibt an AG Pastlingsee

Die GRÜNE LIGA hat den Mitgliedern der vom Landesumweltministerium eingesetzten AG Pastlingsee einen Brief geschrieben, in dem der Umgang der Landesbehörden mit den bis heute nicht veröffentlichten Ergebnissen der Verdunstungsmessungen kritisiert wird. Darin heißt es

“Die Entwicklung lässt sich also folgendermaßen zusammenfassen:

Über Jahre dulden die Behörden ohne kritische Prüfung, dass der Tagebaubetreiber sich selbst bescheinigt, nichts mit dem Wasserverlust im Pastlingsee zu tun zu haben.

Erst nach einem dramatischem Fischsterben und öffentlichen Protesten soll eine unabhängige Ursachenermittlung durch das Umweltministerium vergeben werden.

Dann sind die Ergebnisse der Verdunstungsmessung so eindeutig, dass das Ministerium auf ein Gutachten verzichten will und die Verursachung klar beim Tagebau sieht

Dann fordert die Bergbehörde aber weitere Untersuchungen

Jetzt führt diese Untersuchungen plötzlich wieder der Tagebaubetreiber selbst durch.

Diese Entwicklung stellt ernsthaft in Frage, ob die Gründung der AG Pastlingsee ein Beitrag zur Aufklärung sein sollte oder eher ein Ablenkungs- und Beruhigungsmanöver darstellt.”

Der Brief ist hier abrufbar.

5. LEAG-Gutachter: Fische zählen mit dem Bagger?

170605 bagger 1000pxDie Renaturierung der Spreeaue nördlich von Cottbus soll laut dem Planfeststellung aus dem Jahr 2006 die Abbaggerung der Lacomaer Teiche durch den Tagebau Cottbus-Nord kompensieren. In diesem Renaturierungsgebiet bestand nun vom 5. Juni bis in den Juli hinein ein Wasserbauwerk, das nach unserer Kenntnis niemals genehmigt wurde. Die Lausitzer Rundschau hatte am 21. Juni darüber berichtet, dass Paddler gefährdet und vor der Baustelle nicht gewarnt wurden, mit der die Firma Gerstgraser ein Monitoring zur Fischfauna in der Spreeaue durchführe. Mit keiner Silbe hinterfragte die Zeitung, warum eigentlich für ein Fischmonitoring ein Bagger anrücken und einen Damm in den Fluss schütten muss. Das fragte dann die Umweltgruppe Cottbus in einem Schreiben an die Berg- und Wasserbehörde. Nachdem in einem ersten Schreiben versehentlich ein falsches Foto beigefügt (und die Umweltgruppe dafür in der Rundschau durch den Kakao gezogen) wurde, ist der Brief jetzt korrigiert worden. Ohne Genehmigung einen Damm in einen Fluss zu schütten, zumal im Naturschutzgebiet “Biotopverbund Spreeaue”, müssen die Behörden normalerweise als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Wir sind gespannt, ob das auch gilt, wenn es um Firmen im Auftrag des Tagebaubetreibers LEAG geht.

Aber was steckt hinter dem ganzen Bagger-Aufwand? Der Vorgang weckt Zweifel daran, ob die Fischaufstiegsanlage im neu angelegten Nebenarm der Spree ihre Funktion erfüllt oder ob die Fische die zu starke Strömung gar nicht überwinden können. Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass ausgerechnet für die Dauer des Monitorings durch einen Damm die Durchflussmenge künstlich verringert (und in der Hauptspree entsprechend erhöht) wurde.

Wenn Fische bei normalem Durchfluss nicht flussaufwärts wandern können, wäre ein wesentliches Ziel der Renaturierung verfehlt und die Fischtreppe müsste vermutlich neu konzipiert und gebaut werden. Falsch geplant zu haben ist peinlich, neu bauen zu müssen, ist teuer. Da könnte man auf die Idee kommen, lieber die Monitoringergebnisse zu manipulieren. Dumm nur, wenn man dabei erwischt wird. (Foto: Schütten des Dammes am 5. Juni 2017)

6. Grüne Kurzstudie zu Kohle-Arbeitsplätzen

Das Unternehmen Arepo Consult erstellte für die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Anfang Juli die Studie „Arbeitsplätze in Braunkohleregionen – Entwicklungen in der Lausitz, dem Mitteldeutschen und Rheinischen Revier“. Aus der Zusammenfassung:

„Die Studie zeigt, dass der Strukturwandel auch im Braunkohlesektor längst Tatsache ist. In Braunkohlentagebauen und -kraftwerken der allgemeinen Versorgung bestehen nur noch rund 20.000 direkte Arbeitsplätze. Nach Angaben des Braunkohleverbandes DEBRIV sind es im von RWE betriebenen Rheinischen Revier weniger als 9.000, im Mitteldeutschen Revier weniger als 2.600 und in der Lausitz weniger als 7.900. Damit liegt der Anteil der Beschäftigten in der Braunkohle an der gesamten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowohl auf Bundesebene als auch in jedem betroffenen Bundesland (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) nur im Promillebereich.

Im Vergleich zur Steinkohle ist ein sozialverträglicher Ausstieg aus der Braunkohle die weit kleinere Herausforderung. Allein im Steinkohlenbergbau waren 2000 noch über 60.000 Bergleute tätig, heute sind es weniger als 8.000 und in 2018 wird die letzte Mine geschlossen. Auch die Altersstruktur der Beschäftigten in der Braunkohle wird helfen: 2011 waren bereits 40% der im Bergbau Tätigen über 50 Jahre alt. Diese werden bis 2021 weitgehend sozialverträglich in Rente gehen.“
Die ganze Kurzstudie hier

7. Griechisches Dorf wegen Tagebaurutschung evakuiert

In Nordgriechenland kam es am 10. Juni zu einer großflächigen Rutschung in einem Braunkohlentagebau. Geschätzten 80 Millionen Kubikmeter Erde gerieten in Bewegung. Das benachbarte Dorf Anargyroi mit 182-Einwohnern musste kurzfristig evakuiert werden. Kurz darauf wurde der endgültige Abriss der Siedlung angeordnet. Wir danken dem Netzwerk Bergbaugeschädigter für den Hinweis auf dieses Ereignis, dass in deutschen Medien nicht wiedergegeben wurde.

8. RWE klagt auf Geheimhaltung seiner Tagebau-Folgekosten

Im Rheinland versucht der Tagebaubetreiber RWE eine Akteneinsicht des Westdeutschen Rundfunks zu Tagebaufolgekosten gerichtlich untersagen zu lassen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte dem Antrag des WDR nach Umweltinformationsgesetz stattgegeben, mit der Begründung „dass gerade die Folgekosten des Bergbaus, die mit der Wiedernutzbarmachung zusammenhängen, die Öffentlichkeit erheblich betreffen. Denn fällt ein Betreiber zum Beispiel wegen einer Insolvenz als Pflichtiger aus, müsste die öffentliche Hand die Umweltschäden beseitigen und dafür aufkommen." Die Unterlagen bleiben jetzt unter Verschluss, bis das Gericht entscheidet.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rwe-verklagt-bergbauaufsicht-100.htmlhttp://www1.wdr.de/nachrichten/rwe-verklagt-bergbauaufsicht-100.html

Der Rundbrief als pdf.