Rundbrief vom 21. November 2017

1. Brandenburger für Braunkohleausstieg – Pläne in Woidkes Schublade?

2. Der Kohle-Protest geht weiter: Einladung zur Protestwanderung am 7. Januar

3. Droht dem Kraftwerk Jänschwalde die baldige Schließung?

4. Evangelische Kirche zu Kohleausstieg

5. Brandenburg fällt beim „Leitstern“ weiter zurück

6. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wassernutzungsentgelt für Tagebaue – in Nordrhein-Westfalen

 

1. Brandenburger für Braunkohleausstieg – Pläne in Woidkes Schublade?

Eine weitere repräsentative Umfrage hat in der vergangenen Woche Mehrheiten für einen Kohleausstieg festgestellt. Diesmal unter Brandenburgern im Auftrag der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ). Die berichtete am 15. November, dass 57 Prozent der Bürger für den Ausstieg und gegen neue Tagebaue seien, 38 Prozent für eine längere Kohlenutzung. Anlässlich der letzten Landtagsdebatte berichteten die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 17. November nun bemerkenswertes:

„Woidke selbst, so heißt es aus Koalitionskreisen, wird seine harte Haltung für die Braunkohle öffentlich wohl erst aufgeben, wenn die Jamaika-Koalition tatsächlich steht, die genauen Vorgaben für Braunkohle klar sind. Die Pläne für den Schwenk der Landesregierung liegen bereits in der Schublade.“

Mit dem Ende der Jamaika-Sondierung wird sich Woidkes Theatervorstellung wohl vorerst fortsetzen. Weiteres Pokern wird aber entweder den Klimaschutz torpedieren oder zu sehr kurzfristigen Kraftwerksstilllegungen führen. Region und Beschäftigte bräuchten dagegen einen Ausstiegsfahrplan, wie ihn Woidke seit Jahren blockiert. Für Brandenburgs SPD könnte das starre Festhalten an der Kohle ähnlich verheerend ausgehen, wie ihre gescheiterte Kreisgebietsreform.

2. Der Kohle-Protest geht weiter: Einladung zur Protestwanderung am 7. Januar

Am 7. Januar laden wir zu einer Protestwanderung von Kerkwitz nach Taubendorf ein. „Tagebau auf Abstand halten: gegen Wasserentzug und Bergschäden, für Lebensqualität in Taubendorf“ ist das Anliegen der Veranstaltung. Außerdem droht privaten Grundeigentümern nahe Taubendorf noch immer die Enteignung ihrer Waldgrundstücke für den Tagebau.

Der erste Sonntag des Jahres um 13 Uhr ist der traditionelle Termin des Sternmarsches, mit dem die betroffenen Dörfer zehn Jahre lang Widerstand gegen den Tagebau Jänschwalde-Nord leisteten. Jetzt wollen wir diesen Tag und den gut erreichbaren Treffpunkt in Kerkwitz nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die vom laufenden Tagebau Jänschwalde verursachten Probleme noch nicht gelöst sind.

Die rote Linie vor dem enteignungsbedrohten Waldgrundstück haben wir im Oktober auch von oben sichtbar gemacht. Dazu gibt es einen kleinen Film (1:42 Minuten) von ideengruen.

3. Droht dem Kraftwerk Jänschwalde die baldige Schließung?

„Kraftwerk Jänschwalde droht die Schließung“ titelte die BILD-Zeitung vom 13. November. Deutschland hat gegen die strengeren Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Kohlekraftwerken keine Klage eingereicht und damit die Forderung der Braunkohle-Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ignoriert. Diese Frist verstreichen zu lassen war allerdings kein Ergebnis grüner Koalitionssondierungen. Die Zuständigkeit lag bei SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks, was die Brandenburger SPD-Minister besonders ärgern dürfte.

Zeitgleich zum Klimagipfel in Bonn ist es ein wichtiges politisches Signal, dass Deutschland nicht gegen die Grenzwerte vorgeht. Allerdings ist das keine Überraschung oder heimliche Revolution. Denn erstens ist ein Verzicht Deutschlands auf eine Klage schon vor der Bundestagswahl aus Regierungskreisen angekündigt worden. Zweitens klagt ja stattdessen Polen. Drittens haben Klagen, egal von wem sie kommen, nur überschaubare Erfolgsaussichten. Und viertens hängen alle konkreten Folgen ohnehin von der nationalen Umsetzung der Richtlinie ab und davon welche Ausnahmen dabei zugelassen werden. Der Stand hat sich also seit der EU-Entscheidung im April nicht wirklich geändert: Die konkrete Umsetzung wird das entscheidende sein. Und die neuen Grenzwerte werden nur dann etwas bewirken, wenn Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben und nicht etwa für alle Braunkohlekraftwerke gelten. Dabei wird man den Verantwortlichen weiter auf die Finger schauen müssen.

Die Kraftwerksbetreiber, darunter die LEAG, haben inzwischen eine Gruppenklage angekündigt, nachdem sie die Politik nicht vor ihren Karren spannen konnten. Mindestens ein Jahr wird aber bis zur Gerichtsentscheidung vergehen. Für eine Nachrüstung der Kraftwerke läuft den Betreibern dabei viel Zeit davon. Auch das erhöht die Gefahr, dass am Ende des Pokerns statt eines rechtzeitigen Ausstiegsplanes überstürzte kurzfristige Stilllegungen stehen werden.

4. Evangelische Kirche zu Kohleausstieg

Die Synode der Evangelischen Kirche fasste am 15. November den Beschluss „Engagiert für Klimagerechtigkeit“, in dem sie fordert „zeitnah ein Klimaschutz-Sofortprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 aufzulegen, damit bis 2020 das vereinbarte Klimaziel einer Treibhausgasreduktion von 40% noch erreicht werden kann. In diesem Sofortprogramm sollte das sozialverträgliche Auslaufen aller Kohlekraftwerke, die bereits eine Laufzeit von über 30 Jahren haben, enthalten sein, flankiert durch Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.“

5. Brandenburg fällt beim „Leitstern“ weiter zurück

Brandenburger Politiker haben sich über Jahre so häufig dafür auf die Schulter geklopft, dass Brandenburg den „Leitstern“ der Agentur für Erneuerbare Energien dreimal gewonnen hatte, dass mancher wohl heute noch glaubt, das Land stünde an der Spitze der Bundesländer. Im aktuellen Ranking ist das Land jedoch bereits auf Platz 6 zurückgefallen. Damit kommt den Landesministern eine weitere rhetorische Floskel zur Verteidigung der Braunkohle immer mehr abhanden. Inzwischen liegen Baden-Würtemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze des aktuellen Rankings.

6. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wassernutzungsentgelt für Tagebaue – in Nordrhein-Westfalen

Dass RWE-Tagebaue in Nordrhein-Westfalen Geld für das abgepumpte Grundwasser zahlen müssen, ist rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am 16. November und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Praktisch gleichzeitig mit der Gerichtsentscheidung hatte die rot-rote Mehrheit im Brandenburger Landtag einen Antrag der Grünen abgelehnt, die das Wassernutzungsentgelt für Tagebaue auch in Brandenburg einführen wollten. „Während RWE jetzt brav Millionenbeträge an das Land Nordrhein- Westfalen zahlen darf, wird die LEAG in Brandenburg auch zukünftig mit Steuermitteln in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr indirekt subventioniert.“ kritisiert der Grüne Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke.

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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