Rundbrief vom 19.12.2018

  1. Lausitzer Waldspaziergang am 30. März 2019
  2. Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen? - Keine bis 2040 reichenden Tagebau-Genehmigungen in Brandenburg
  3. Brandenburgische Steuerzahler fördern tschechischem Milliardär eine „big battery“
  4. Stadt Leipzig will ihre Fernwärmeversorgung von Braunkohle unabhängig machen
  5. Rechtsgutachten des BMU zu Kraftwerksabschaltungen
  6. Kein Entschädigungsanspruch für Verkleinerung von Tagebauen

1. Lausitzer Waldspaziergang am 30. März 2019

Die Umweltgruppe Cottbus lädt schon jetzt für Sonnabend, den 30. März zu einem öffentlichen Waldspaziergang in der Lausitz ein. Nachdem wir vor einigen Wochen die Klimapilger durch das Vorfeld des Tagebaues Jänschwalde bis zum bedrohten Wald bei Taubendorf begleitet haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass noch viel mehr Menschen direkt vor Ort sehen sollten, wie der Tagebau die Landschaft Schritt für Schritt zerstört. Wir sorgen für sachkundige Erklärungen entlang des Weges. Und natürlich wird es auch Möglichkeiten geben, seine Meinung zum Gesehenen auszudrücken! Wir treffen uns voraussichtlich um 11:30 Uhr, Details zu Treffpunkt und Strecke folgen. Da es schon viele Nachfragen gab: Am ersten Sonntag im Januar findet keine Protestveranstaltung statt.

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Nebel und Verwüstung: die Klimapilger liefen hier nicht nach Mordor, sondern durch das Vorfeld des Tagebaues Jänschwalde (Foto: C. Seidel)

2. Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen? - Keine bis 2040 reichenden Tagebau-Genehmigungen in Brandenburg

Am Montag (17.12.) behauptete der brandenburgische Ministerpräsidenten Woidke in der Landespressekonferenz, derzeitige Braunkohle-Genehmigungen würden bis 2040 laufen würden und ein früherer Ausstieg Entschädigungen an die Betreiber erfordern. Tatsächlich will der Tagebaubetreiber LEAG die bisher genehmigten Tagebaue Jänschwalde bis 2023 und Welzow-Süd I bis 2033 betreiben. Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 gibt es in Brandenburg nicht. Es stellt sich die deshalb Frage, ob Herr Woidke die Öffentlichkeit bewusst täuschen will. Oder will die Landesregierung noch extra weitere Genehmigungen erteilen, um der LEAG Schadensersatz-Ansprüche zu verschaffen.

Anfang des Jahres 2018 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine zeitliche Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Welzow-Süd Teilfeld I, dessen Betrieb laut Antrag der LEAG „voraussichtlich Ende 2033 abgeschlossen sein wird“. Beim zweiten brandenburgischen Tagebau Jänschwalde ist der 1994 genehmigte Rahmenbetriebsplan bis zum Jahr 2019 befristet, eine Verlängerung über 2019 hinaus ist bisher von der LEAG nicht beantragt worden. Die LEAG hat jedoch angekündigt, diesen Tagebau noch bis 2023 betreiben zu wollen. Ein bergrechtlicher Antrag zum Abbau des Kohlefeldes Welzow-Süd II existiert bisher nicht.

Zudem ist juristisch umstritten, ob genehmigte Rahmenbetriebspläne ausreichen, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Die einzelnen Jahresscheiben der Tagebaue müssen gesondert als Hauptbetriebspläne genehmigt werden. Die Genehmigung ist nach § 55 Bundesberggesetz beispielsweise dann zu versagen, wenn durch den Tagebau gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten sind. Genehmigungen von Kraftwerken haben grundsätzlich keine festgelegten Laufzeiten, auf die sich Woidke bezogen haben könnte.

3. Brandenburgische Steuerzahler fördern tschechischem Milliardär eine „big battery“

Am 17. Dezember kündigte die LEAG in Schwarze Pumpe die Investition in eine 50 Megawatt-Batterie direkt am Kraftwerk Schwarze Pumpe an. Durch die Zwischenspeicherung von Strom soll das verschleißintensive rauf- und runterregeln des Kraftwerkes vermindert werden.
Stromspeicher gehören zur Energiewende, wenn sie erneuerbare Energien zwischenspeichern, bis sie gebraucht werden. Speicherkapazitäten zu bauen und sie dann für Braunkohlestrom zu nutzen, steht diesem Ziel offensichtlich entgegen. Ist die Batterie billiger als der Kraftwerksverschleiß, kann der Betreiber natürlich auf eigene Kosten speichern – aber nicht nicht den Steuerzahler damit belästigen. Doch in Brandenburg soll genau das passieren: Mit 4 Millionen Euro will das Land Brandenburg das Projekt fördern. Moment mal, war Wirtschaftsminister Steinbach nicht bis zu seiner Ernennung im LEAG-Aufsichtsrat? Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Bauen soll die große Batterie laut Presseberichten das Energieunternehmen Egem aus dem tschechischen Budweis. Nicht zufällig ein tschechisches Unternehmen, sondern eine Tochterfirma der EPH-Tochter EP Industries. Auf diese Weise bleibt noch mehr vom deutschen Steuergeld in den Taschen des Milliardärs Křetinský.

Die Lausitzer Rundschau vom 18. Dezember lobte das Projekt in so hohen Tönen, dass Fakten dabei auf der Strecke blieben. So wurde das Projekt zu „Deutschlands größtem Speicher“ erklärt und Schwarze Pumpe zum „modernsten LEAG-Kraftwerk“. Bisher lobte die LEAG jedenfalls den zehn Jahre jüngeren Block in Boxberg als ihr modernstes Kraftwerk und mindestens zweiundzwanzig deutsche Pumpspeicherwerke sind nach wie vor deutlich größere Speicher, aber recherchieren ist vielleicht nicht jedermanns Sache.

4. Stadt Leipzig will ihre Fernwärmeversorgung von Braunkohle unabhängig machen

Wie die Leipziger Stadtverwaltung am 5. Dezember auf ihrer Internetseite mitteilte, will sich die Stadt bei der Wärmeversorgung unabhängig von der Braunkohle machen. Ein in den vergangenen Monaten durch die Leipziger Stadtwerke erarbeitetes Zukunftskonzept für die nachhaltige Wärmeversorgung Leipzigs kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verzicht auf Fernwärme aus dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf technisch machbar ist. Das Kraftwerk im mitteldeutschen Kohlerevier gehört zur Hälfte der LEAG, die ansonsten die Lausitzer Kraftwerke und Tagebaue betreibt.

"Wir wollen in Leipzig ein klares Signal setzen: Es ist möglich, eine 600.000-Einwohner-Stadt ohne Braunkohle zu versorgen", sagt Oberbürgermeister Burkhard Jung. Karsten Rogall, Geschäftsführer der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft erklärt: "In unserem Zielportfolio setzen wir auf einen Technologiemix aus solarthermischen und Biomasseanlagen ebenso wie gasbasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Darüber hinaus werden Speichertechnologien eine zunehmende Rolle in der Fernwärmeversorgung spielen, die die Wirtschaftlichkeit unseres Erzeugungsparks weiter erhöhen." Dabei haben die Stadtwerke bereits mit der Weiterentwicklung des Fernwärmesystems begonnen und im vergangenen Jahr an vier Standorten in Leipzig kompakte Blockheizkraftwerke in Betrieb genommen. Zwei weitere folgen 2019. Durch moderne Anlagen mit ihren besseren und damit wirtschaftlicheren Wirkungsgraden „gewährleisten wir, dass durch die Umstellung der Wärmeerzeugung im Vergleich zur bisherigen Versorgung aus dem Kraftwerk Lippendorf keine höheren Preise auf die Leipzigerinnen und Leipziger zukommen", betont Rogall.

Auf Wunsch des Stadtrats wurde auch die Machbarkeit eines Ausstiegs aus dem Liefervertrag mit dem Kraftwerk Lippendorf von den Stadtwerken geprüft. Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden in den Ausschüssen beraten. Erste Entscheidungen stehen im Frühsommer 2019 an.

5. Rechtsgutachten des BMU zu Kraftwerksabschaltungen

Das Bundesumweltministerium hat vor wenigen Tagen ein Gutachten mit dem Titel „Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken“ veröffentlicht. Darin kommen die Rechtsanwälte Prof. Schomerus und Rechtsanwalt Franßen unter anderem zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Dem Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gestattet, den Betrieb von Kraftwerken vorzeitig einzustellen. Er darf auch in geltende Genehmigungen eingreifen.
Regelungen über Kraftwerksstilllegungen sind keine Enteignung, sondern Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Grundsätzlich besteht daher kein Entschädigungsanspruch wegen der Stilllegung eines Kohlekraftwerks.

Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Unternehmen so gering wie möglich (das heißt ohne Abstriche bei den gesetzlich verfolgten Zielen) zu halten und Belastungen gleichmäßig zu verteilen. Differenzierungen sind bei Vorliegen sachlicher Gründe gerechtfertigt.
Das BMU hatte das Gutachten im Januar 2018 im Zusammenhang mit dem Klimaschutzplan 2025“ vergeben. Es wurde Mitte November 2018 vorgelegt und erst jetzt hier veröffentlicht.

6. Kein Entschädigungsanspruch für Verkleinerung von Tagebauen

Prof. Dr. Stefan Klinski, Professor für Wirtschaftsrecht, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) hat einen rechtswissenschaftlichen Vermerk „zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Kohleausstiegs“ verfasst und veröffentlicht. Hier wird auch die viel diskutierte Zusammenhang zwischen Kraftwerken und Tagebauen behandelt. Sein Ergebnis: Nur wo die Ausnutzung bestandskräftig zugelassener Hauptbetriebspläne (in der Regel Zwei-Jahres-Scheiben des Abbaus) unmöglich gemacht würde, wären Entschädigungen zu zahlen. Auf Grundlage von Rahmenbetriebsplänen (d.h. für den gesamten Tagebau) wären nur vorbereitende Maßnahmen auszugleichen - und das auch nur, soweit diese bereits erfolgt sind, und ohne den Einschluss etwaiger Gewinne. Eingriffe in bestandskräftige HBPs lassen sich in einem Kohleausstiegsgesetz leicht vermeiden und Entschädigungen für vorbereitende Maßnahmen wären um Größenordnungen geringer als die von der Kohlenwirtschaft und ihren Lobbyisten verbreiteten Zahlen.

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