Waldumbau statt Tagebau - Rundbrief vom 2. April 2020

  1. Waldspaziergang am 19. April wegen Corona-Pandemie verschoben
  2. Bäume auf bedrohtem Waldgrundstück gepflanzt
  3. Zeitplan Kohleausstiegsgesetz unklar
  4. Corona-Krise und Kohlekraftwerke
  5. Tagebau Turów zunächst für sechs Jahre genehmigt – Stadt Zittau geht in Widerspruch
  6. Tagebau Jänschwalde: Widerspruch gegen Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans fristwahrend eingereicht
  7. Vattenfalls Rekultivierungsgelder und Leags Barmittel
  8. Tagebauflutung in Cottbus wieder gestoppt

200402 baumpflanzung verbissschutz anbringen

1. Waldspaziergang am 19. April wegen Corona-Pandemie verschoben

Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie wird der für den 19. April geplante Waldspaziergang am Tagebau Nochten bis auf weiteres verschoben. Neue Termine oder Aktionen werden rechtzeitig bekanntgegeben

2. Waldumbau auf gepachtetem Waldgrundstück im Tagebauvorfeld - GRÜNE LIGA pflanzte erste Bäume

Auf ihrem im Vorfeld des Tagebaues Nochten gepachteten Waldgrundstück pflanzte die GRÜNE LIGA erste Bäume.

„Mit standorttypische heimischen Laubbaumarten wie Linde, Eiche und Eberesche leiten wir den Umbau des bisherigen Kiefernbestandes zu einem artenreichen Wald ein. Wir glauben an die Zukunft dieses Waldes, der auch die benachbarten Dörfer vor Belastungen aus dem Tagebau schützen kann. Im nächsten Jahr planen wir hier weitere Pflanzungen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

„Die geplanten weiteren Kultur- und Bildungsveranstaltungen in unserem Wald werden wir zwar in den nächsten Monaten aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchführen können. Wir bereiten jedoch schon Konzepte für die Zeit danach vor“ kündigt René Schuster an.

Die ortsansässigen Grundeigentümer haben das Waldstück im Dezember 2019 bis 2037 an die GRÜNE LIGA verpachtet. Mehr Abstand zwischen der Grube und den Dörfern Rohne und Mulkwitz wird seit Jahren von der örtlichen Bürgerinitiative gefordert. Die GRÜNE LIGA geht davon aus, dass der schrittweise Ausstieg aus der Braunkohle eine Verkleinerung des Abbaufeldes und eine dauerhafte Erhaltung dieses Waldes ermöglicht. Schon im Jahr 2017 beschloss der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, das Verfahren zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten neu zu eröffnen. Dieses Verfahren ist jedoch ergebnisoffen zu führen und ist nicht an die Planungen des Kohlekonzerns LEAG gebunden.

Die Pflanzungen, die von ehrenamtliche Mitgliedern aus der Region durchgeführt wurden, fanden bereits im März vor der Verhängung des Kontaktverbotes durch die Bundesregierung statt. (Foto: Jessica Zaydan)

3. Zeitplan Kohleausstiegsgesetz unklar

Der Zeitplan für das Kohleausstiegsgesetz und das zu Recht daran gekoppelte Strukturstärkungsgesetz verschiebt sich offenbar aufgrund der Corona-Pandemie. Eine für den 25. März geplante Expertenanhörung im Bundestag ist bereits verschoben, ein neuer Termin noch nicht angesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium hält laut Presseberichten bisher an dem Zeitplan fest, nach dem beide Gesetze bis zur Sommerpause verabschiedet sein sollen. Theoretisch kann die Anhörung auch virtuell durchgeführt und die Gesetze mit Anwesenheit von 25 % der Abgeordneten verabschiedet werden. Dennoch kann dieser Zeitplan in der Corona-Pandemie praktisch jederzeit gekippt werden. Die bisherigen Entwürfe sehen keine Stilllegung von Lausitzer Kraftwerken vor 2025 vor. Betroffen von einer Verschiebung wären daher vor allem die Strukturhilfen für die Braunkohleregionen und die geplanten Ausschreibungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken.

4. Corona-Krise und Kohlekraftwerke

Nach einem gestrigen Bericht von Tagesspiegel background nagt die Corona-Krise weiter an der ohnehin angeschlagenen Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke. Da sie sowohl zu sinkenden Großhandelspreisen für Strom als auch zu sinkenden CO2-Preisen führt, war nicht selbstverständlich, welcher Effekt überwiegen würde. Nach einer Analyse von Aurora energy sank nun aber die Auslastung der Braunkohlekraftwerke im März 2020 noch deutlich unter die bereits historisch geringen Werte des Jahres 2019.

5. Tagebau Turów zunächst für sechs Jahre genehmigt – Stadt Zittau geht in Widerspruch

Die polnischen Behörden haben am 20. März die Kohleabbaukonzession für den umstrittenen Tagebau Turów verlängert. „Sie haben dies in aller Stille gemacht und trotz des Widerstands der Tschechischen Republik, der Europaabgeordneten und der Tschechen und Deutschen aus den Grenzstädten. Auf diese Weise vertieft Polen den Klimawandel und gefährdet die Beziehungen zu seinen Nachbarn in Zeiten, in denen Solidarität besonders nötig ist.“ kritisiert die polnische Umweltorganisation Eco-unia auf ihrer Webseite.

Wie die Stadt Zittau am 26. März in einer Pressemitteilung veröffentlichte, ist die Kommune sofort am 20. März gegen die Entscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Wroclaw über die Feststellung der Umweltbedingungen für das Vorhaben „Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów in der Gemeinde Bogatynia“ in Berufung gegangen.

Am 5. März 2020 war zuvor eine von 13 000 Personen aus Polen, Deutschland und der Tschechischen Republik unterzeichnete Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments übergeben worden. Sie richtet sich gegen den Ausbau des Tagebaus Turów durch das Unternehmen PGE. Die Erweiterung des Tagebaus gefährde das Trinkwasser für 30.000 in der Nähe lebende Menschen. Die Petition kann weiterhin unterzeichnet werden.

(Anmerkung: Nach deutschem Recht hat Zittau streng genommen einen „Widerspruch“ eingereicht, denn „Berufung“ ist hier die Anrufung der höheren Instanz nach einem verlorenen Gerichtsverfahren. Die Stadt Zittau hat sich an die Wortwahl der von den polnischen Behörden ins Deutsche übersetzten Unterlagen gehalten. Ob die Begriffe Widerspruch, Beschwerde, Berufung und Revision im polnischen so streng unterschieden werden wie im deutschen, wissen wir nicht.)

6. Tagebau Jänschwalde: Widerspruch gegen Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans fristwahrend eingereicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat, unterstützt durch die GRÜNE LIGA, gegen den aktuellen Genehmigungsbescheid zur Fortführung des Tagebaus Jänschwalde Widerspruch eingelegt.

Die Einlegung des Widerspruchs erfolgte zunächst fristwahrend aufgrund des Ergebnisses der bislang möglichen Prüfung der sehr umfangreichen Unterlagen. Nach Einschätzung der Verbände bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von der Betreiberin des Tagebaues, LEAG, und dem Landesbergamt durchgeführte Prüfung der Auswirkungen des Tagebaus auf die umliegenden europäischen Schutzgebiete (so genannte Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung) an substanziellen Mängeln leidet.

Weil bis 2019 gar keine solche Prüfung durchgeführt wurden, hatte die Klagegemeinschaft aus DUH und GRÜNE LIGA im letzten Jahr Rechtsmittel gegen die Zulassungsentscheidung des Hauptbetriebsplanes 2019 eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellten die Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung fest. Das Landesbergamt hob schließlich den Zulassungsbescheid Ende letzten Jahres auf.

Die LEAG hatte seit Sommer 2019 die Durchführung einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zugesagt, jedoch die Einreichung der hierfür nötigen Unterlagen immer wieder verschoben. Sie begründete dies mit der besonderen Schwierigkeit und Komplexität der Prüfungen. Nach Einreichung der Unterlagen mussten diese dann aufgrund fachbehördlicher Nachforderungen nochmals überarbeitet werden.

Nachdem LEAG, Landesbergamt und die im Verfahren beteiligten Fachbehörden viele Monate benötigten, um über die Natura-2000-Verträglichkeit der Fortführung des Tagebaus zu befinden, konnte die Überprüfung der Entscheidungsgrundlagen durch DUH und GRÜNE LIGA innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen werden.

Es ist anzuerkennen, dass LEAG und Landesbergamt sich nunmehr - endlich - um eine Lösung der schwerwiegenden Probleme der tagebaubedingten Austrocknung der umliegenden Feuchtgebiete bemüht haben. Es bestehen aber konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsunterlagen und der Zulassungsbescheid in entscheidender Hinsicht Mängel haben und hieraus resultierend auf Fehleinschätzungen beruhen. Dies gilt es weiter aufzuklären. Sollten sich die Bedenken ausräumen lassen, wird kein Eilverfahren zu führen und das Rechtsmittelverfahren zu beenden sein, denn DUH und GRÜNE LIGA führen keine Klagen um ihrer selbst willen, sondern um die Beachtung der Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzrechts durchzusetzen. Sollten die weiteren Prüfungen zu dem Ergebnis führen, dass der Zulassungsbescheid nach Überzeugung von DUH und GRÜNER LIGA rechtswidrig ist, so werden hierüber wiederum die Gerichte zu entscheiden haben.

7. Vattenfalls Rekultivierungsgelder und Leags Barmittel

Der Wirtschaftsjournalist Stefan Schroeter verfolgt weiter die Spur der LEAG-Millionen und hat darüber am 27. März eine weitere Recherche veröffentlicht: Die Zahlung von mehreren hundert Millionen Euro Rekultivierungsgeldern des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall an den Kohlekonzern Leag bleibt weiterhin undurchsichtig. In den bisher verfügbaren Jahresabschlüssen des Lausitzer Kohlekonzerns ist nicht erkennbar, dass dieses Geld tatsächlich auf seinen Konten eingegangen ist. Auch Anfragen dazu ergaben bisher noch keine nachvollziehbaren Informationen. Hier der komplette Artikel.

8. Tagebauflutung in Cottbus wieder gestoppt

Wie die Lausitzer Rundschau gestern berichtete, ist die Flutung des Tagebaues Cottbus-Nord („Cottbuser Ostsee“) schon seit vergangener Woche wieder wegen Wassermangel vollständig unterbrochen. Die Talsperren Quitzdorf und Bautzen sind nach dem Winterhalbjahr nicht ausreichend gefüllt. Seitdem der Flutungsbeginn im April 2019 inszeniert wurde und nach zwei Wochen wieder abgebrochen wurde, sind der Spree 9,3 Millionen Kubikmeter Flutungswasser entnommen worden. Das Seevolumen soll 126 Mio. Kubikmeter betragen, zusätzlich ist der Porenraum der Tagebaukippe aufzufüllen. Wenn die LEAG angibt, der See sei bereits zu 41 Prozent gefüllt (gemeint ist die Wasserspiegelhöhe), ist das also irreführend. Dieser Anstieg kam großenteils durch aufsteigendes Grundwasser zustande, obwohl der See eigentlich überwiegend aus der Spree gefüllt werden sollte.

Der Rundbrief als pdf

 

Termine

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02 April 2024
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17 April 2024
19:00 - 21:00
Helle Panke e.V., Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin
Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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Lausitzer Kohlerundbrief