Der geplante Tagebau Welzow-Süd – Teilfeld II

(Brandenburg:) 120.000 Einwender sprachen sich gegen den Braunkohletagebau Welzow-Süd II aus, der zum Beispiel das Dorf Proschim zerstören soll. Gegen den 2014 von der Landesregierung beschlossenen Braunkohlenplan hat ein Klagebündnis aus Umweltverbänden und betroffenen Bürgern im August 2015 Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der LEAG-Konzern als neuer Eigentümer des Tagebaues hält sich Welzow-Süd II derzeit als Option offen, über die er bis 2020 entscheiden will. Die von Umsiedlung oder Randlage bedrohten Menschen werden damit genauso zum Spekulationsobjekt wie die eigenen Beschäftigten. Stattdessen braucht die Region ein planbares Auslaufen des Tagebaues Welzow-Süd I.

Ausschnitt aus dem Braunkohlenplan

 

 

Was ist geplant?

Der Tagebau Welzow-Süd würde südlich von Cottbus weitere 1900 Hektar abbaggern, um Braunkohle für die LEAG-Kraftwerke zu gewinnen. Dort würden daraus 204 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 freigesetzt. 810 Menschen sind dieser Planung im Weg und müßten aus Proschim, Lindenfeld und Welzow umgesiedelt werden. Die Stadt Welzow würde auf einer Halbinsel und der Ort Lieske auf einem schmalen Streifen zwischen altem und neuem Bergbau eingeklemmt, Bahnsdorf stünde direkt an der Tagebaukante. Von ca. 2027 bis 2042 würde hier Kohle gefördert, danach ein „Welzower See“ von 1600 Hektar Fläche geflutet, der aber wie die benachbarten Tagebauseen versauern und wegen Rutschungsgefahr gesperrt werden könnte.

proschim kircheSiedlungen

Mehrere Teile der Stadt Welzow wie der Wohnbezirk V, sowie der gesamte Ortsteil Proschim und der Bahnsdorfer Ortsteil Lindenfeld würden direkt in Anspruch genommen und insgesamt 810 Einwohner umgesiedelt. Welzow hat derzeit insgesamt ca. 4.100 Einwohner. Da bei keiner Umsiedlung alle Umsiedler an einen gemeinsamen Standort ziehen, ist ein Einwohnerverlust für die Stadt unausweichlich. Diese Schwächung kann Welzow nicht mehr verkraften. Beim einer Befragung im März 2011 im Wohnbezirk V sprachen sich nur 64 der insgesamt 245 Haushalte dafür aus, im Fall des Teilfeldes II innerhalb Welzows umzusiedeln.(1)

Randbetroffenheit

Die Lage als Halbinsel zwischen den Tagebauen Welzow I und II würde nicht nur die Lebensqualität Welzows durch Lärm, Staub und Verlust des Umlandes zerstören, sondern die Stadt auch als Wirtschaftsstandort extrem schädigen, so dass weiterer Arbeitsplatzverlust droht. Die Zerschneidung der Straßenverbindung nach Spremberg schädigt Pendler und Gewerbetreibende. Den Ort Lieske auf einen schmalen Streifen zwischen (gesperrten) alten und künftigen Bergbauflächen zu zwingen, wäre unzumutbar. Auch in Bahnsdorf würde die Lebensqualität durch die Lage direkt an der Abbaukante extrem geschädigt. Nur etwa 200 Meter sollen in Bahnsdorf und Welzow zwischen Wohnhäusern und Tagebau bleiben, in diesen Streifen lägen noch die Leitungen und Trassen des Tagebaus. Als Tagebaurandgemeinden wären auch Bluno und Klein Partwitz auf sächsischem Gebiet sowie im späteren Verlauf Allmosen, Lindchen und Neupetershain betroffen. 

lieske suedblick"Wir Liesker leben seit Jahrzehnten mit dem Restloch. Die Kippenstraße nach Kleinkoschen ist eines Tages weggerutscht, einfach so. Kommt noch der Tagebau Welzow II von der anderen Seite, leben wir an der Grubenkante wie auf einem Bahndamm. Die letzten gewachsenen Flächen um Lieske und Bahnsdorf herum würden verschwinden." sagt Christoph Wobar aus Lieske.

Wirtschaft

In Proschim ist der flächenmäßig größte landwirtschaftliche Betrieb Brandenburgs beheimatet. Der Tagebau würde 865 ha Landwirtschaftsfläche vernichten, die auf Kippenböden auch in Jahrzehnten nicht gleichwertig ersetzt werden können. Hier werden Existenzen vernichtet, aber langfristig keine neuen geschaffen. Allein der Firmenverbund Proschim besteht aus 5 GmbHs mit 89 Angestellten. Die indirekt in vor- und nachgelagerten Unternehmern gesicherten sind dabei nicht mitgezählt.(2) Petra Rösch, Geschäftsführerin der Landwirte Proschim GmbH: "Wir sollen unsere Ackerflächen verlieren und nur noch auf der Bergbaukippe wirtschaften, wo die Böden erst nach Jahrzehnten annehmbare Erträge bringen. Der Firmenverbund Proschim fürchtet um die Existenz seiner derzeit 89 Angestellten, falls der Tagebau kommt. Deshalb kämpfen wir mit aller Kraft für Proschim."

Der bestehende Verkehrslandeplatz wäre ebenfalls in Frage gestellt. Das Teilfeld II würde das wirtschaftliche Potenzial des Flugplatzgeländes für die Stadt vernichten.

Trotz der Bedrohung eröffnete erst vor wenigen Jahren in Proschim das Gartenrestaurant "Schmeckerlein", wo auch Sommerkino-Veranstaltungen stattfinden.

Erneuerbare Energien

proschim solarkraftwerkDas Abbaugebiet liefert bereits heute einen deutlichen Überschuß an Strom aus Erneuerbaren Energien. Allein im Dorf Proschim sind 850 KWp Fotovoltaikanlagen und eine Biogasanlage von 536 KWel installiert. Auf dem Gelände des Flugplatzes befindet sich ein Solarpark von 18,7 MWp im Aufbau. Hier bestünde auch langfristig Potenzial zur Energieerzeugung, das durch den Tagebau zugunsten der „Brückentechnologie“ Braunkohle zerstört würde. In direkter Nachbarschaft zum Abbaugebiet wurden bereits im Jahr 1997 vier Windkraftanlagen aufgestellt, um Alternativen zur Braunkohle aufzubauen.

Natur

Das Abbaugebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebietes „Weißer Berg bei Bahnsdorf “, welches durch die von der Eiszeit geschaffenen Binnendünen geprägt ist. In der Gemarkung Proschim befinden sich ähnliche als Naturdenkmal geschützte Binnendünen in der Nähe des Bauernteichs. Das „Scheak’sche Bruch“ war eines der ersten im deutschen Reich naturwissenschaftlich erfassten Gebiete, vor der Grundwasserabsenkung für den benachbarten Tagebau kam dort u.a. der „fleischfressende“ Sonnentau vor. Heute wirkt vor allem der Zollhausteich als grüne Oase und Naherholungsgebiet. Wälder und Alleen strukturieren den landwirtschaftlich geprägten Raum. Diese gewachsene Kulturlandschaft hat gerade angesichts der südlich angrenzenden Bergbaufolgelandschaft (Restlochkette) besonderen Wert.

proschim zollhausteich

Wasserhaushalt

Der Plan würde Zustand des Grundwassers im Gebiet noch weiter verschlechtern und durch Entwässerung tieferer Schichten Versauerung und Sulfateintrag in die Oberflächengewässer erhöhen. Das Abbaugebiet soll nach Süden durch eine unterirdische Dichtwand abgedichtet werden. Der Dichtwandverlauf wird zur Zeit gerichtlich angefochten, in der eiszeitlich gestörten Rinnenstruktur kann von wirksamer Abdichtung nicht ausgegangen werden. Da zur Stadt Welzow keinerlei Dichtwand vorgesehen ist, drohen hier weitere Bergschäden bei der Absenkung wie beim Wiederanstieg des Grundwassers.

Kultur

Der Ortsteil Proschim mit dem typisch-wendischen Hufendorf und seinen Vierseitenhöfen „Senftenberger Art“ umfasst mit Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr als 1.350 Hektar. Zahlreichen Gebäude sind denkmalschutzwürdig, so die vor wenigen Jahren restaurierte „Mäkelt-Kirche“, die „Alte Schule“, sowie die „Museumsscheune“ und die „Alte Mühle“, wo der Verein für traditionelle Landtechnik und bäuerliche Lebensart ein Museum einrichtete. Ein technisches Denkmal stellt die derart im Land Brandenburg einzigartige Dampflokomobile dar. Proschim wurde mehrfach als schönstes und aktivstes Dorf des Landkreises ausgezeichnet. Im historischen Dorfkern von Welzow steht im Zentrum die 1740 errichtete Kreuzkirche. Proschim gehört zum Siedlungsgebiet der sorbischen / wendischen Minderheit, das unter dem Schutz der Brandenburgischen Verfassung steht. Ein im Braunkohlenplaverfahren durchgeführtes Gutachten kommt zu dem Schluß, dass die sorbische/wendische Kultur "bis heute einen bedeutsamen Teil der Kultur und Identität darstellt".(3)

Planungsstand

Vattenfall hat 2007 den Antrag auf Einleitung eines Braunkohleplanverfahrens gestellt. Am 24. Juni 2009 fand ein so genannter Scoping-Termin zu Umfang und Methodik der Untersuchungen im Planverfahren statt. Mit der strategischen Umweltprüfung (SUP) beauftragte die Landesplanungsabteilung die Gutachterfirma Fugro, die von den Umweltverbänden wegen jahrelanger Tätigkeit für Vattenfall und personellen Verflechtungen mit dem Konzern nicht als unabhängig akzeptiert wird sowie die Firma GICON des wegen Korruptionsverdacht beim Großflughafen BER gefeuerten Unternehmers Grossmann.

Im Herbst 2010 wurde der Verzicht auf Teile des Abbaufeldes im Westen der Stadt Welzow verkündet, wodurch sich die Zahl der Umsiedler reduzierte und nun noch 204 statt 210 Mio. Tonnen Kohle zum Abbau vorgesehen sind.

Die öffentliche Auslegung von Planentwurf und Umweltbericht fand vom 01. September bis 30. Oktober 2011 statt, die Stellungnahmefrist endete am 30. November 2011. Es gingen nach Auskunft der Behörde 4768 Einwendungen ein, darunter auch die des Schauspielers Peter Sodann. Nach einem Erörterungstermin am 11.-14. September 2012 musste der Planentwurf wegen grober Fehler zurückgezogen werden. Er wurde überarbeitet vom 20. Juni bis 17. September 2013 erneut öffentlich ausgelegt. Am 10.-16. Dezember 2013 fand die zweite Erörterungsversammlung statt. Die brandenburgische Landesregierung beschloss den Plan entgegen aller vorgebrachten Argumente im Juni 2014, um ihn vor der Landtagswahl 2014 vom Tisch zu haben. Ein Bündnis aus BUND Brandenburg, Greenpeace, GRÜNE LIGA und einem Privatkläger reichte am 28. August 2015 beim Oberverwaltungsgericht Normenkontrollklage gegen den Braunkohlenplan ein.

Der Vattenfall-Konzern stoppte jegliche Umsiedlungsvorbereitungen im Jahr 2005, um die Entscheidung (und die Kosten) dem Käufer seines Braunkohlengeschäftes zu überlassen. Die seit Oktober 2016 in der Lausitz aktive LEAG kündigte zunächst eine zeitnahe Entscheidung über alle Tagebauprojekte an. Das am 30.März 2017 vorgestellte neue Revierkonzept hält die Entscheidung zu Welzow-Süd II jedoch weiterhin offen.

Ein bergrechtlicher Rahmenbetriebsplan ist bisher nicht beantragt.

Links

Normenkontrollantrag vom 28. August 2015 (pdf, 48 S., 360 kB)
Link zu kein-weiteres-dorf.de - Gemeinsame Kampagnenseite der Umweltverbände
Stellungnahme zum Braunkohlenplan (2011) (pdf, 68 S., 521 kB)

Erörterung am 10.-16.12.2013:

Kurzbericht vom ersten Erörterungstag (pdf)
Kurzbericht vom 2. bis 5. Erörterungstag (pdf)
Redebeitrag Astrid Matthiae, Hamburg (pdf)
Redebeitrag R. Jung, Bauernbund Brandenburg (pdf)
Redebeitrag GRÜNE LIGA zum TOP Einführung (pdf)
Redebeitrag GRÜNE LIGA zum TOP Arbeitsplätze/Wirtschaftsstandort (pdf)

 

Welzow-Süd – ein neuer Tagebau

Interview mit Rechtsanwalt Dirk Teßmer, Spezialgebiet Bergrecht, Frankfurt /Main

(Das Interview entstand im Jahr 2009)

Dirk TessmerHerr Teßmer, die Landesregierung argumentiert, der Teilabschnitt II des Tagebaues Welzow-Süd sei gar kein neuer Tagebau. Es gehe im neu begonnenen Planverfahren nur noch um das „Wie“ der Abbauführung. Ist das der Fall?

Alle bisherigen landesplanerischen und bergrechtlichen Genehmigungen beziehen sich auf einen Tagebau „Welzow-Süd“, der räumlich die Lagerstätte im so genannten „Teilfeld I“ abbauen soll. Auch zu DDR-Zeiten gab es noch keinerlei auch nur ansatzweise konkretisierte Planungen zum Abbau eines „Teilfeldes II“. Damit handelt es sich bei der jetzt von Vattenfall verfolgten Planung nach allen gesetzlichen Definitionen um ein neues Tagebauvorhaben. Dass die Erschließung technisch in der Form einer Weiterführung des bisherigen Tagebaus erfolgen kann, ist rechtlich unerheblich. Sämtliche konkretisierten Bergbauplanungen und Genehmigungen – inkl. der Rekultivierungsplanungen – gehen bislang von einem Auslauf des Tagebaus nach Abbau des Teilfeldes I aus. Dies drückt der gültige Braunkohlenplan in Ziel 3 so aus: „Bis spätestens 2015 ist in einem anschließenden Braunkohlenplanverfahren die Entscheidung über eine Weiterführung des Tagebaus in den räumlichen Teilabschnitt II zu treffen.“ Wie sich auch aus dem Kontext der Begründung klar entnehmen lässt, ist hiermit nicht nur eine Entscheidung über das „Wie“, sondern auch das „Ob“ eines Abbaus von Braunkohle im „Teilfeld II“ gemeint.

Welche Wirkung hat dann das Vorbehaltsgebiet, in dem Proschim, Lindenfeld und das Wohngebiet V liegen?

Dies ist in § 7 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes eindeutig definiert: Vorbehaltsgebiete stellen keine landesplanerische Letztentscheidung dar. Den dort bestimmten Funktionen und Nutzungen ist lediglich bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen (also bspw. Straßenbau, Gewerbeansiedlungen, Windkraft) besonderes Gewicht beizumessen. Demensprechend stellt der gültige Braunkohlenplan klar: „Die Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes lässt die Entscheidungsmöglichkeit nach beiden Seiten offen und führt in diesem Bereich nicht zu einer Einschränkung der Planungshoheit der Stadt Welzow und der Gemeinde Neu-Seeland.“

Warum soll die jetzt geplante Dichtwand entlang der Grenzen des Teilabschnittes II errichtet werden?

Dies erfolgt sicher nicht aus den von Vattenfall und Bergamt angegebenen Gründen des Schutzes von Grundwasser und der angrenzenden Seen. Die Dichtwand nicht entlang des Teilfeldes I setzen zu wollen, begründet sich in Wahrheit ausschließlich mit der – bislang in keiner Weise genehmigten – Abbauplanung im Teilfeld II. Ohne eine solche Genehmigung bzw. hinreichend konkretisierte Planung dürfen die Erfordernisses des Wasserschutzes aber nicht hinter die Expansionswünsche von Vattenfall hinten angestellt werden. Daher ist die vom Bergamt erteilte Erlaubnis zum Bau der Dichtwand eindeutig rechtswidrig.

Welche Möglichkeiten haben die Bürger im nun begonnenen Planverfahren?

Alle Bürger, die sich für den Erhalt der Natur, Landschaft und vor allem der betroffenen Ortschaften aussprechen, können und sollten gegen die neuen Vattenfall-Pläne Stellung beziehen. Die Tagebauplanung muss öffentlich ausgelegt werden und die Kritiker des Vorhabens müssen dann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ihre Einwendungen einreichen. Ganz besonders gilt dies natürlich für die Menschen, die im und am geplanten Abbaugebiet leben oder dort Land besitzen. Nur wer Einwendungen erhebt, bleibt am weiteren Verfahren beteiligt und kann weiter seine Rechte und Interessen geltend machen. Allerdings: Mit der Genehmigung des Braunkohlenplans erhält Vattenfall noch keinerlei Rechte, den Tagebau auch tatsächlich durchzuführen! Hierzu bedarf es weiterer Verfahren nach dem Bundesberggesetz. Der Weg bis zur Entscheidung über die Durchführung eines Tagebaus „Welzow-Süd-II“ ist also noch lang und der Ausgang steht keineswegs fest. Widerstand muss sich aber jetzt organisieren – auch was die Möglichkeiten des Rechtsschutzes vor Gericht anbelangt.

Hat Vattenfall einen Rechtsanspruch auf Genehmigung dieses Tagebaus?

Nein. Vattenfall hat keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass der Braunkohlenplan den Vorstellungen des Unternehmens entspricht oder überhaupt aufgestellt wird. Es ist allein Sache der Landesplanungsbehörde, ob sie einen Braunkohlenplan erarbeitet. Die Rechte von Vattenfall entsprechen denen eines Bittstellers. Das Braunkohlenplanverfahren könnte daher jederzeit – letztlich auch ohne jede Begründung – eingestellt werden. Im vorliegenden Fall gibt es aber gute Gründe das Verfahren einzustellen, nämlich die überwiegenden Belange des Schutzes der im Plangebiet lebenden Menschen sowie der Natur und Umwelt.

Wird am Ende des Braunkohlenplanverfahrens alles entschieden sein?

Ein Braunkohlenplan schafft lediglich die landesplanerischen Voraussetzungen dafür, dass ein Tagebau zulässig werden kann. Auch wenn es für den juristischen Laien absonderlich klingt: In rechtlicher Hinsicht ist mit dem Braunkohlenplan noch nichts entschieden. Vielmehr muss Vattenfall bei der Bergbehörde erst noch verbindliche Zulassungsentscheidungen beantragen. Werden gegen diese die Gerichte angerufen, kommt es zu weiteren Prüfungen. Da es bis dahin noch völlig offen ist, ob es überhaupt zu Umsiedlungen kommen muss, können Umsiedlungs- und Entschädigungsverhandlungen erst zu einem viel späteren Zeitpunkt geführt werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer:
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Fußnoten:

(1) Niederschrift der 77. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 31.05.2011, Anlage 2, Folie 6 und 8
(2) Proschimer Anzeiger, September 2011
(3) Gutachten "Sorbische Identität und Kultur in der Ortslage Proschim (Prožym) mit Karlsfeld", Serbski Institut 2011, S. 123

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