Bundesregierung bringt „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ in den Bundestag ein

(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die vom Ausstieg aus der Kohleverstromung betroffenen Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zum anderen unterstützt der Bund die Regionen mit bis zu 26 Milliarden Euro durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa der Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder der Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.

Der Termin des Kabinettsbeschlusses kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen kann als Wahlkampfhilfe für die derzeitigen Ministerpräsidenten interpretiert werden. Das Gesetz geht nun ins parlamentarische Verfahren im Bundestag. In Kraft treten soll es zusammen mit dem noch ausstehenden Kohleausstiegsgesetz, das den Zeitplan der Abschaltung der Kraftwerke und ggf. Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber regeln soll. Letztere sind rechtlich nicht notwendig, wie mehrere Gutachten belegen, wurden aber politisch im Abschlussbericht der Kohlekommission vereinbart.