Energiemarkt: LEAG-Kraftwerke in der „Todeszone“

Aufgrund der Entwicklung der CO2-, Strom- und Gaspreise sah Energieexperte Felix Christian Matthes vom Ökoinstitut alte Braunkohlenkraftwerke schon in einem tweet vom 22. Januar diesen Jahres in der „Todeszone“, bei der sich der Betrieb der Kraftwerke nicht mehr refinanzieren lässt. Als alte Kraftwerken zählen in der Lausitz das Kraftwerk Jänschwalde und die zwei 500MW-Blöcke in Boxberg. Die Anfang des Jahres vorübergehend höhere Auslastung der Lausitzer Braunkohlenkraftwerke bringt der LEAG offensichtlich keine wirtschaftliche Erholung.
Im Mitarbeiter-Newsletter der LEAG vom 22. Februar (nicht im Internet veröffentlicht) vermeidet man die Unterscheidung in alte und neuere Kraftwerke lieber, aber auch dort musste LEAG-Energiemarktexperte Olaf Adermann einräumen „die negativen Entwicklungen können wir nicht immer vollständig kompensieren“.

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LEAG investiert in Gaskraftwerk in Bayern

Wie die LEAG am 9. Februar veröffentlichte, hat sie ein im Bau befindliches 300-MW-Gasturbinenkraftwerk am Standort Leipheim gekauft. Eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm hat das Kraftwerksprojekt entwickelt und nun verkauft. Die LEAG besitzt bereits die von Vattenfall übernommenen Gasturbinenkraftwerke Thyrow und Ahrensfelde bei Berlin. Das Gaskraftwerk Leipheim werde als „besonderes netztechnisches Betriebsmittel“ nicht am Strommarkt teilnehmen, sondern zehn Jahre lang für Versorgungsengpässe bereitgehalten und erhält dafür vom Netzbetreiber Amprion eine Vergütung. (§ 11 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz).

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Beschluss: Zukünftige Tagebauseen sollen so klein wie möglich werden

Landtag Brandenburg folgt Empfehlungen der GRÜNEN LIGA

Cottbus/Potsdam, 29.01.2021. Am Donnerstag beschloss das Plenum des Landtages Brandenburg einstimmig einen Antrag zum Umgang mit den Folgen des Braunkohlebergbaus in der Lausitz. Zukünftig sollen demnach in Brandenburg keine riesigen Bergbaufolgeseen mehr entstehen. „In der Braunkohlenplanung und den berg- und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren [ist] darauf hinzuwirken, dass die neu entstehenden Tagebauseen hinsichtlich ihrer Größe, Lage und Form möglichst geringe Verdunstungsverluste aufweisen“, heißt es in dem Beschluss. Damit folgt die Landtagsmehrheit einer Empfehlung der GRÜNEN LIGA. Das Umweltnetzwerk vertritt diese Forderung bereits seit 2015, im August 2020 legte es ein Positionspapier zu den Anforderungen an die aktuellen Planungsprozesse im Lausitzer Braunkohlenrevier vor.

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LEAG-Revierkonzept schon heute überholt

tagebaubild mit windraedernCottbus, 14.01.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert das neue LEAG-Revierkonzept als schon heute überholt. Es müsse deutlich mehr Kohle im Boden bleiben. Welche Gebiete vom Abbau verschont werden, habe nicht das Unternehmen sondern staatliche Planverfahren zu entscheiden.

„Das neue sogenannte „Revierkonzept“ der LEAG ist bereits am Tag seiner Veröffentlichung hoffnungslos überholt. Zum Schutz von Wasser und Klima muss eindeutig noch mehr Kohle im Boden bleiben als das Unternehmen bisher zugibt. So ignoriert das Konzept die Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030, dass zu einer deutliche Verringerung der Kohleverstromung führen wird.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

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Gutachten-Krimi um Tagebaufolgen

tagebausee meuroDer Umgang mit Wassermangel in der Spree wird die Lausitz für Jahrzehnte prägen. Jetzt fehlt das Wasser, dass die Tagebaue jahrzehntelang aus dem Spreegebiet abgepumpt haben. Als Verursacher müsste deshalb der Kohlekonzern LEAG an den dauerhaften Kosten des Niedrigwassermanagements beteiligt werden. Nun mehren sich die Versuche, die Folgen des Kohleabbaus zu Folgen des Kohleausstieges umzudeuten. Dabei geht es um Kosten in Milliardenhöhe, die zwischen Steuerzahler und Tagebaukonzern aufzuteilen sind. Dieser Artikel soll einige Hintergründe dieser Diskussion beleuchten.

Am 8. Januar 2021 veröffentlichte der SPIEGEL einen Artikel „Renaturierung der Tagebaue: Umweltbundesamt vergibt sensible Studie an Kohleunternehmen“ Demnach soll von einem Konsortium bestehend aus regelmäßig im Auftrag der LEAG tätigen Gutachterfirmen unter Führung einer 100prozentigen Tochterfirma der LEAG (gmb) letztlich „der Umfang der nicht von den Tagebaubetreibern zu leistenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ermittelt werden“.

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Sicherheitsreserve wurde auch 2020 nicht gebraucht

Während die Lausitzer Rundschau sich zu aktuell höheren Auslastungen der Lausitzer Braunkohlekraftwerke ergeht, stellte das Nachrichtenportal energate Anfang des Jahres fest, dass die 2015 beschlossene Sicherheitsreserve auch im Jahr 2020 nicht zum Einsatz kam. Bei dieser Reserve werden Kraftwerksblöcke gegen Bezahlung durch den Steuerzahle für vier Jahre in Bereitschaft gehalten. In der Lausitz betrifft das die Blöcke Jänschwalde E und F. Obwohl 2020 bundesweit so viele Kraftwerke wie noch nie zu dieser Reserve gehörten, wurde sie nicht ein einziges Mal für die Versorgungssicherheit benötigt. Die Millionenzahlungen an die Kraftwerksbetreiber für vier Jahre Stillstand waren seinerzeit von IGBCE-Chef Vasiliadis vorgeschlagen worden. Jetzt scheint sich die damalige Kritik zu bestätigen, dass es sich nicht um eine Maßnahme für die Versorgungssicherheit, sondern eine opulente Stillegungsprämie handelt.

Bergrechtsreform: Goldener Handschlag für Tagebaubetreiber

tagebau nochtenWährend der Bundestag am Mittwoch über die öffentlich-rechtlichen Verträge der Bundesregierung mit den Braunkohleunternehmen LEAG und RWE abstimmte, droht ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zukünftige Klimapolitik weiter zu verteuern. Die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Naturschutzring e.V. (DNR), GRÜNE LIGA, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), ClientEarth, Alle Dörfer bleiben und Greenpeace warnen in ihrer Stellungnahme vor zusätzlichen Kosten für den Kohleausstieg.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesberggesetz sichern sich die Kohlebetreiber längere Genehmigungen für ihre Tagebaue und damit möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche an die öffentliche Hand, zusätzlich zu den milliardenschweren Zusagen im Rahmen des Kohleausstiegs. Durch eine geplante Verlängerung der Zulassungen von Hauptbetriebsplänen verbessern sie bei künftigen Änderungen, etwa für zusätzliche staatliche Klimaschutzmaßnahmen, ihre Rechtsposition, um später Schadensersatzforderungen erheben zu können. Bereits mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen können Braunkohleunternehmen zukünftige Klimapolitik erschweren. Enteignungen für den Abbau von Braunkohle sollen dagegen weiterhin erlaubt sein.

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Winterdürre in der Lausitz – die Katastrophe geht weiter

An weiße Weihnachten glaubt kaum noch jemand. Aber wird es diese Woche wenigstens endlich regnen? Schon 2019 gab es in der Lausitz zwar einen feuchten Oktober, auf den aber direkt ein extrem trockener November folgte. Dasselbe erleben wir 2020 noch massiver: Die Wetterstation Cottbus verzeichnete gerade mal 6 Millimeter Niederschlag im November und im Dezember bis zum 21.12. weniger als einen (!) Millimeter. Das sind 12 % bzw. 2 % des langjährigen Mittels für den jeweiligen Monat. Im gleichen Zeitraum gab es in anderen Teilen Deutschlands teilweise ergiebige Niederschläge, doch praktisch nichts davon erreichte Spree und Neiße.

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Bundeswirtschaftsministerium hielt brisante Studie zurück

Sie wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Vorbereitung des Kohleausstiegsgesetzes in Auftrag gegeben, sie war im November 2019 fertig und sie kostete die Steuerzahler*innen 1,2 Millionen Euro. Doch dann verschwand die ausführliche Studie von BET und weiteren Büros zu den Braunkohle-Entschädigungen in der Schublade, offenbar weil sie die Einigkeit mit den Kohlekonzernen gefährdet hätte. Erst Monate nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes wurde das Gutachten klammheimlich im Internet veröffentlicht. Ein Artikel des SPIEGEL vom 16. Dezember holte den Skandal ans Licht der bundesweiten Öffentlichkeit.

Ein Skandal nicht nur für die Dörfer am rheinischen Tagebau Garzweiler, deren Zerstörung laut diesem Gutachten nicht nötig ist, zwischenzeitlich aber im Bundesgesetz als „energiepolitische notwendig“ festgeschrieben wurde. Auch bei den Entschädigungszahlungen an die LEAG gab es vermutlich Gründe, weshalb das Gutachten dem Bundestag im Gesetzgebungsverfahren vorenthalten wurde – gut, dass die EU-Kommission die geplanten Beihilfen noch nicht durchgewunken hat. Wir werden das Gutachten (267 Seiten) in den nächsten Wochen gründlich auswerten.

Landesbehörde widerspricht LEAG: Geplantes Müllkraftwerk Jänschwalde ist keine Ersatzbrennstoffanlage

Die sogenannte „Online-Konsultation“ zur geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerkstandort Jänschwalde geht mit einem Eklat in die nächste Runde. In seiner Stellungnahme zu den Einwendungen bestätigte das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) eine zentrale Befürchtung von Anwohnern: „Es handelt sich nicht um eine Ersatzbrennstoffanlage“, heißt es von Seiten der Behörde. „Die Anlage sei der Nr. 8.1 gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen und dient der Verbrennung von Abfällen, die gemäß Antragsunterlagen zur Verbrennung beantragt sind“. Damit widerspricht das Landesamt der LEAG-Behauptung, dass es sich bei dem Projekt um eine EBS-Anlage handele.

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Kohleausstiegsgesetz verzögert sich

(Kohlerundbrief vom 19. Dezember 2019:) Die für Dezember geplante Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz wurde von der Bundesregierung ins neue Jahr verschoben. Tagesspiegel background berichtet, er solle nun bis Ende Januar erfolgen, damit der Entwurf in der einzigen Bundestagssitzung im Februar erstmals gelesen werden könne. Eine Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag kann dann zeitigstens im März 2020 erfolgen.

Protest in Berlin
Unbekannt ist, ob der bisherige Zeitplan wirklich an der "sehr hohen Komplexität" scheiterte, wie es ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrückte. Die Ursache kann genauso gut in den noch immer laufenden Geheimverhandlungen mit den Betreibern der Braunkohlenkraftwerke liegen. Dass Regelungen zur Braunkohle erst nach einer „einvernehmlichen Lösung“ in das Gesetz eingefügt werden sollen, gibt RWE und EPH-Gruppe (Eigentümer von LEAG und MIBRAG) die Möglichkeit, den Kohleausstieg in Deutschland durch überhöhte Entschädigungsforderungen komplett zu blockieren. Die Bundesregierung hat sich hier freiwillig erpressbar gemacht – zu Lasten von Klimaschutz und Steuerzahlern. (Foto: Proteste vor der Kohlekommission, November 2018)

Sulaftbelastung der Spree als Folge der Braunkohleförderung: Gutachten belegt Gefahren für Trinkwasserversorgung

Cottbus/Potsdam, 10.12.2020. Die vom Braunkohlenbergbau verursachte Sulfatbelastung der Spree kann die Trinkwasserversorgung im Großraum Frankfurt (Oder) gefährden, wenn der Klimawandel zu Trockenheit führt oder der Wasserverbrauch steigt. Das hat die Gefährdungsabschätzung zum Wasserwerk Briesen ergeben, die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des brandenburgischen Landtages vorgestellt wurde. In der aktuellen Situation bestehe jedoch keine akute Gefahr. Um Trinkwasserversorgung im Raum Frankfurt (Oder) langfristig zu sichern, wurden die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose als vorrangige Maßnahme empfohlen. Die GRÜNE LIGA fordert, den Braunkohleabbau als Ursache der Gefährdung nicht aus den Augen zu verlieren.

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Termine

Einwendungsfirst: Gas- und Speicherkraftwerk Jänschwalde
02 April 2024
Buchvorstellung: "Angels over Lusatia"
17 April 2024
19:00 - 21:00
Helle Panke e.V., Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin
Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
Wir beim Umweltfestival in Berlin
28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

230625 lausitz2030

 

Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

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