Rechtzeitig raus aus der Kohle!

Jahrelanger Widerstand hat bereits mehrere Tagebauprojekte in der Lausitz verhindert. Doch trotz "Kohleausstiegsgesetz" sollen noch immer Menschen für Braunkohle umgesiedelt und hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Grundwasser wird durch Tagebaue weiter abgesenkt und verunreinigt. Folgekosten drohen auf die Allgemeinheit abgewälzt zu werden. Wir kämpfen für den Erhalt der Dörfer und ihres Umlandes, gegen Wasserkrise und Klimakatastrophe und für eine nachhaltige Zukunft der Region!

Verlängerungsantrag für Tagebau Welzow I ist nicht genehmigungsfähig

Cottbus/Potsdam, 8. Februar 2018. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht den Antrag des Kohlekonzerns LEAG auf Verlängerung des Tagebaues Welzow-Süd als nicht genehmigungsfähig an.

„Obwohl über die Abbaggerung des Dorfes Proschim noch nicht entschieden ist, verplant die LEAG schon den Boden unter Proschim, um damit ihre benachbarte Kohlegrube zuzuschütten. Auf diese Weise Tatsachen für weitere Abbaugebiete zu schaffen, kann nach dem Bundesberggesetz nicht genehmigt werden.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE LIGA.

Die LEAG hat beantragt, die bis 2023 befristete Genehmigung ihres Tagebaues Welzow-Süd Teilfeld I bis nach 2030 zu verlängern. Sie hat dafür die Abbauplanung so geändert, dass sie von der Inanspruchnahme des umstrittenen Teilfeldes II unabhängig ist. Die Planung einer vom Teilfeld II unabhängig herstellbaren Folgelandschaft fehlt jedoch weiterhin.

Das Bundesberggesetz formuliert als Voraussetzung für die Genehmigung eines Betriebsplanes „die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß“. Die Bergbehörde kann aber längst nicht mehr von der Abbaggerung des Teilfeldes II ausgehen. Die Planung der Folgelandschaft hätte daher mindestens in zwei Varianten erfolgen müssen – es wäre jedoch auch höchste Zeit für einen endgültigen Verzicht auf Welzow-Süd II.

Mit dem Teilfeld II des Tagebaues wäre die Umsiedlung von 810 Menschen aus Proschim, Welzow und Lindenfeld und der Ausstoß weiterer 200 Millionen Tonnen Kohlendioxid verbunden. Der LEAG-Konzern will offiziell erst 2020 entscheiden, ob er Welzow-Süd II noch abbauen will.

Präsentation zur Pressekonferenz in Potsdam

Hier die Kernpunkte der gemeinsamen Stellungnahme der Umweltverbände:

Kernpunkte der Stellungnahme zum Vorhaben „Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd 1994 bis Auslauf, räumlicher Teilabschnitt I“

Beantragt ist, die auf den Tagebaustand 2023 befristete Rahmenbetriebsplanzulassung vom 28.12.1993 zu verlängern und den Kohleabbau im Teilfeld I bis voraussichtlich 2033 zu strecken. Zudem wird der Gewinnungsbetrieb im Teilfeld I nicht mehr von der Zulassung des Teilfeldes II abhängig gemacht. Die Abbauführung wird dazu wesentlich geändert und die Grenze des Teilfeldes I nicht mit der Förderbrücke überfahren, sondern im Bagger-Band-Betrieb erreicht.

Der Antrag ist nicht genehmigungsfähig, weil er keine Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft für den geplanten Abbaubereich regelt. Nach § 55 Absatz 1 Nr. 7 Bundesberggesetz muss „die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen“ sein. Das ist nicht der Fall. Eine erneute Genehmigung für das Teilfeld I kann nicht mehr davon ausgehen, dass Bodenmassen aus dem Teilfeld II für die Folgelandschaft im Teilfeld I zur Verfügung stehen. Ein Szenario für die Gestaltung der Folgelandschaft ohne Gewinnung des Teilfeldes II und damit ohne Zerstörung des Dorfes Proschim fehlt im Antrag.

Von einer Beantragung bzw. Genehmigung des Kohleabbaus im Teilfeldes II kann im vorliegenden Verfahren nicht ausgegangen werden: Die LEAG selbst hat sich nicht auf das Vorhaben Teilfeld II festgelegt und hat angekündigt, vor 2020 keinen Rahmenbetriebsplanantrag dafür zu stellen. Die Entscheidung für das Teilfeld II im Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd aus dem Jahr 2014 ist rechtswidrig, eine Klage dagegen ist anhängig.

Der im Antrag angegebene Kohlebedarf ist nicht nachgewiesen, insbesondere für die geplanten Lieferungen in das Kraftwerk Jänschwalde. Er ist in dieser Höhe auch nicht mit dem Klimaschutz als zwingendem öffentlichen Interesse vereinbar.

Ein Erreichen der bisher festgelegten Abbaugrenze des Abbaugebietes 1 ist für die Bewohner der angrenzenden Orte Welzow, Wohnbezirk V und Proschim, insbesondere Karlsfeld nicht zumutbar. Ein Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung ist einzuhalten. Dieser entspräche beispielsweise dem Abstand, den nach der energiepolitischen Leitentscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung der Tagebau Garzweiler zum Schutz des Ortes Holzweiler einhalten muss.

Das Stammkapital der Lausitzer Energie Verwaltungs GmbH liegt bei lediglich 14 Millionen Euro, der Mutterkonzern EPH haftet nicht für Bergbaufolgen, weil eine Patronatserklärung fehlt. Deshalb ist es erforderlich, die Rückstellungen für die Rekultivierung des Tagebaues Welzow-Süd Teilfeld I in der erforderlichen Höhe durch behördliche Anordnung zu sichern.

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Einwendungsfirst: Gas- und Speicherkraftwerk Jänschwalde
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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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