Regulärer Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bleibt auch Anfang 2020 unwahrscheinlich

Nachzuholende Umweltprüfung verzögert sich massiv – Aufgrund schwerer Versäumnisse von Betreiber und Bergbehörde musste der Tagebau Jänschwalde am 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen – Landesbergbehörde hebt Zulassung des Hauptbetriebsplans Jänschwalde auf – GRÜNE LIGA und Deutsche Umwelthilfe hatten im Februar 2019 Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans eingereicht

Cottbus/Berlin, 22.11.2019: Die Umweltprüfung für den gerichtlich gestoppten Braunkohletagebau Jänschwalde dauert deutlich länger, als bisher von Behörden und dem Betreiber LEAG angekündigt. In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses vom 21. November räumte die Bergbehörde ein, dass die Umweltprüfung bis Ende 2019 nicht abgeschlossen werden kann. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die GRÜNE LIGA bezweifeln angesichts der dramatischen Umweltauswirkungen, dass der Tagebau überhaupt je wieder regulär betrieben werden kann.

„Die Zulassung eines Betriebsplanes zum 1. Januar 2020 ist praktisch ausgeschlossen, da sich die Prüfung mindestens in den Januar hineinziehen wird. Die jahrzehntelangen Versäumnisse von Kohlekonzern und Bergbehörde lassen sich offenbar nicht über Nacht ausbügeln“, sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, der Mitglied des Braunkohlenausschusses ist.

„Die jetzt eingeräumte Verzögerung bestätigt alle unsere Zweifel. Wenn die Behörden ihre Aufgabe ernst nehmen, wird der Tagebau seinen regulären Betrieb angesichts der massiven Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in der Nähe möglicherweise nicht wiederaufnehmen können“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH.

Nach den bisherigen Ankündigungen sollte die fehlende Verträglichkeitsprüfung bis Ende November nachgeholt werden. In der Sitzung des brandenburgischen Braunkohlenausschusses teilte das Brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) nun jedoch mit, dass es bis Ende des Monats lediglich den Eingang der Unterlagen des Tagebaubetreibers LEAG erwartet. Die anschließende Prüfung durch die Behörden werde dann noch mindestens sechs bis acht Wochen dauern. Solange die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Europäischen Schutzgebieten nicht abgeschlossen sei, gebe es keine neue Betriebsplanzulassung.

Nach einer Klage von DUH und GRÜNER LIGA hatten Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Cottbus und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum 1. September 2019 den Vollzug des Hauptbetriebsplans für den Tagebau außer Kraft gesetzt. Grund ist das Fehlen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für die von einer Absenkung des Grundwassers beeinflussten Europäischen Schutzgebiete im Umfeld des Tagebaus. Die Zulassung des Hauptbetriebsplans hat das LBGR mit Bescheid vom 13. November 2019 mittlerweile aufgehoben. Damit ist der Betrieb des Tagebaus bis zur nächsten Zulassungsprüfung nur auf Grundlage einer Sicherungsanordnung möglich.

Auf Grundlage einer solchen – schwer nachprüfbaren – Sicherungsanordnung fördert der Tagebau derzeit wieder Kohle. Begründet wurde die zuletzt ergangene Anordnung damit, dass die Standsicherheit der Kippenböschung durch Anlage eines sogenannten Flächenfilters sichergestellt werden muss.

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Zur Pressemitteilung zum Stopp des Tagebaus

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