Rechtzeitig raus aus der Kohle!

Jahrelanger Widerstand hat bereits mehrere Tagebauprojekte in der Lausitz verhindert. Doch trotz "Kohleausstiegsgesetz" sollen noch immer Menschen für Braunkohle umgesiedelt und hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Grundwasser wird durch Tagebaue weiter abgesenkt und verunreinigt. Folgekosten drohen auf die Allgemeinheit abgewälzt zu werden. Wir kämpfen für den Erhalt der Dörfer und ihres Umlandes, gegen Wasserkrise und Klimakatastrophe und für eine nachhaltige Zukunft der Region!

Brandenburgs Wirtschaftsminister untergräbt unabhängige Zulassungsprüfung des Tagebaus Jänschwalde

Brandenburgischer Wirtschaftsminister nimmt an Mahnwache für gerichtlich gestoppten Tagebau Jänschwalde teil – Tagebau war zuletzt wegen schwerer Versäumnisse von Landesbehörde und Betreiber gerichtlich gestoppt worden

Jänschwalde/Berlin, 19.12.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA kritisieren die für heute angekündigte Teilnahme des brandenburgischen Wirtschaftsministers Jörg Steinbach an einer Mahnwache am Tagebau Jänschwalde. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums befindet sich derzeit mitten in einem Entscheidungsprozess zur Zulassung des Tagebaus. DUH und GRÜNE LIGA hatten zuletzt den Stopp des Tagebaus aufgrund schwerer Versäumnisse von Betreiber LEAG und Bergbehörde bei der Prüfung von Umweltauswirkungen der umliegenden Schutzgebiete erwirkt.

„Das Verhalten des Ministers ist hochproblematisch. Als Vorgesetzter des für die Zulassung des Tagebaubetriebes zuständigen Landesbergamtes muss sich Herr Steinbach neutral verhalten und darf nicht Partei ergreifen. Stattdessen nimmt er an einer Mahnwache teil, die der schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Regelbetriebes des Tagebaus Jänschwalde gilt. Die Ergebnisoffenheit des ganz aktuell laufenden Zulassungsverfahrens ist durch dieses Verhalten zumindest gefährdet. Wir brauchen eine unabhängige Prüfung der wichtigen Naturschutzanliegen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.

„Gegen wen demonstriert Herr Steinbach bei dieser Mahnwache? Gegen die Entscheidungen der Gerichte zum Stopp des Tagebaus? Gegen die Rücknahme der Betriebsplanzulassung durch die ihm selbst unterstellte Bergbehörde? Oder gegen die LEAG, deren unzureichende Antragsunterlagen zum Stopp des regulären Tagebaubetriebs geführt haben?“, fragt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Das Ministerium hat den Besuch des Ministers mit den Worten angekündigt: „Wirtschaftsminister Jörg Steinbach nimmt teil an der Mahnwache an den Tagesanlagen des Tagebaus Jänschwalde.“ Damit stellt er sich nicht als Gesprächspartner der Teilnehmer dar, sondern schließt sich deren Zielen an. Bis zu seiner Ernennung als Minister war Jörg Steinbach Mitglied des Aufsichtsrates des Tagebaubetreibers LEAG.

In einem Brief der DUH und GRÜNE LIGA vorliegt, verweist das Ministerium auf den Bericht der sogenannten Kohlekommission und geht damit am Thema vorbei. Die Teilnahme solle einen Beitrag zur Geltendmachung der Arbeitnehmer- und Kohlewirtschaftsbelange im Rahmen der Kohleausstiegsdiskussion darstellen.

„Die Kohlekommission hatte Vorschläge zu erarbeiten, was in neuen Gesetzen geregelt werden soll. Bei den aktuellen Zulassungs- und Gerichtsverfahren – dem Thema der Mahnwache – geht es darum, ob der Tagebau mit längst geltenden Gesetzen vereinbar ist. Diese hat die Kohlekommission weder außer Kraft setzen können noch wollen“, erklärt René Schuster, der selbst an der Kommissionsarbeit beteiligt war.

Das Verwaltungsgericht Cottbus und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben in mehreren Eilentscheidungen den Vollzug der Hauptbetriebsplanzulassung des Tagebaus Jänschwalde ausgesetzt, weil er voraussichtlich rechtswidrig war. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf nahegelegene europäische Schutzgebiete (FFH-Gebiete) waren nicht geprüft worden. Daraufhin hob das LBGR den Zulassungsbescheid auf. Der Tagebau Jänschwalde befindet sich seit September 2019 im sogenannten Sicherungsbetrieb, der ausschließlich zur Gewährleistung der Standsicherheit der Grube dient.

Aktuell befindet sich ein Antrag der LEAG auf eine Zulassung des Tagebaubetriebes für die Jahre 2020 bis 2023 in der Prüfung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Mit einer Entscheidung rechnet die Behörde nicht vor Mitte Januar.

Links:

Ankündigung auf der Terminübersicht der Landesregierung

Hintergründe zum Rechtsstreit gegen den Hauptbetriebsplan

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