Rundbrief vom 1. Februar 2019

  1.  Klage gegen Braunkohletagebau Jänschwalde: Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA wollen Austrocknung von Schutzgebieten stoppen
    2. Wirtschaftsminister bestätigt Befürchtungen zu Kohlekraftwerk Jänschwalde: Woidkes Wunderwaffe gegen Klimakrise noch unerprobt
    3. LEAG will im März über Mühlrose entscheiden
    4. Steigen Frankfurter Trinkwasserpreise wegen dem Braunkohlenabbau? Braunkohlenausschuss muss im März Berliner und Frankfurter Wasserbetriebe anhören
    5. Unterstützen Sie unsere Arbeit!

1. Klage gegen Braunkohletagebau Jänschwalde: Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA wollen Austrocknung von Schutzgebieten stoppen

GemeinsamTagebau Jänschwalde ausschnitte Pressemitteilung vom 1.2.2019. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in Zusammenarbeit mit der GRÜNEN LIGA beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Ein Weiterbetrieb des Tagebaues droht mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zu zerstören. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

„Der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde verstößt gegen geltendes europäisches und nationales Umweltrecht. Rund um den Tagebau befinden sich national- und europarechtlich geschützte Feuchtgebiete, die keine weitere Entwässerung verkraften“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, wie das feuchteabhängige FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“, in dem seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Der Tagebau wurde zuletzt Ende 2015 für drei Jahre genehmigt. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Dabei würden zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen in Betrieb genommen, die Entwässerung der Landschaft würde sich verstärken und auf die geschützten Moore zu bewegen. Ungestörte Moore sind für den Naturschutz von besonderer Bedeutung: Sie gehören zu den am stärksten gefährdeten und streng geschützten Lebensräumen.

Der mit der Führung der Klage beauftragte Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der im vergangenen Jahr für den BUND NRW einen Rodungsstopp zugunsten des Hambacher Forstes erwirkt hat, ist zuversichtlich, dass die Vorgaben des Umweltrechts auch gegenüber dem Tagebau Jänschwalde durchgesetzt werden können: „Da es an der behördlichen Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019 erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde rechtswidrig.“

Aus dem Zulassungsbescheid geht klar hervor, dass der Tagebau nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf die Erlöse langfristig laufender anderer Tagebaue angewiesen. Dazu sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA: „Es ist unverantwortlich, die Rekultivierung der Landschaft vom Weiterlaufen anderer Tagebaue abhängig zu machen. Letztlich wird hier der Staat erpresst, entweder langfristiger Kohleverstromung zuzustimmen oder auf den Folgekosten sitzenzubleiben.“

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190201

2. Wirtschaftsminister bestätigt Befürchtungen zu Kohlekraftwerk Jänschwalde: Woidkes Wunderwaffe gegen Klimakrise noch unerprobt

Im Abschlussbericht der Kohlekommission wurde auf Druck der Brandenburger Landesregierung festgehalten, dass eine Reduzierung von 10 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen durch ein „Innovationsprojekt“ erfolgen soll. Ministerpräsident Dietmar Woidke, Wirtschaftsminister Jörg Steinbach und der Kommissionsvorsitzende Matthias Platzeck wollten damit einen soliden und nachvollziehbaren Abschaltplan für das Kohlekraftwerk Jänschwalde – eines der größten CO2-Emittenten ganz Europas – verhindern. Das Prinzip des „Innovationsprojekts“ beruht Steinbach zufolge auf dem Aufheizen von Salzen in einer Carnot-Batterie. Mit der Hitze sollen Dampfturbinen zur Stromgewinnung angetrieben werden und der Brennstoff Braunkohle bei der Umrüstung nach und nach wegfallen.

Auf eine dringliche Anfrage der bündnisgrünen Abgeordneten Heide Schinowsky musste Wirtschaftsminister Jörg Steinbach in der Plenarsitzung des Landtages am 30. Januar eingestehen, dass diese Technologie bislang noch nirgendwo im großtechnischen Maßstab erprobt worden ist. Auch mit dem Kraftwerksbetreiber LEAG habe man noch nicht gesprochen und es sei unklar, ob die tschechische Kohleholding die Technologie überhaupt einsetzen wolle. Der Kohlekommission hatten die SPD-Politiker in der Nacht von Freitag zu Samstag eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes aus dem Kraftwerk um 90 Prozent durch die Technik versprochen.

In der Plenarsitzung ruderte Wirtschaftsminister Steinbach zurück. Ob es durch die Technologie zu der angekündigten Reduzierung kommen könne, müsse man sehen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plane, zunächst ein Institut zur Erforschung der Technologie zu errichten, erklärte der Wirtschaftsminister. Nach den von der Kohlekommission vorgeschlagenen Revisionsklauseln könne man im Jahr 2026 sehen, ob die Technologie ihren Zweck erfülle. Wenn dies nicht der Fall sei, könne man nachsteuern und versuchen, die CO2-Reduzierung mittels dieser Technologie bis 2029 zu schaffen, sagte Steinbach. Auch über die Auswirkungen auf die Umwelt und über die Deponierung ausgedienter Salze konnte der Minister keine Auskunft geben.

„Während für NRW die Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten vereinbart wurden, will sich die SPD in Brandenburg mit einer nicht erprobten Technologie aus der Affäre ziehen und versucht so, sich über den Wahltag zu retten“, sagte die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky: „Die Zeche haben nicht nur die Tagebaubetroffenen zu tragen, die Ministerpräsident Woidke seit 2014 auf gepackten Koffern sitzen lässt, sondern auch die Beschäftigten in der Braunkohle. Der Schlingerkurs schadet der Lausitz, weil niemand Planungssicherheit hat.

Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, ob Woidkes `Wunderwaffe´ gegen die Klimakrise hält, was ihre Fürsprecher sich von ihr erhoffen. Davon die Erreichung von Deutschlands Klimazielen abhängig zu machen, ist unseriös und weckt falsche Erwartungen. Ob diese Technologie im großen Maßstab einen Beitrag zur CO2-Reduktion beitragen könnte, ist völlig ungeklärt“, sagte Schinowsky.

Zum Mitschnitt des entsprechenden Teils der Fragestunde: https://vimeo.com/314221051

(Pressemitteilung Heide Schinowsky, Bündnis90 / Die Grünen)

3. LEAG will im März über Mühlrose entscheiden

Auf einer Betriebsversammlung in Cottbus wurde am 31. Januar angekündigt, die LEAG wolle bis Ende März über die Umsiedlung von Mühlrose entscheiden. Für den Abbau des Sonderfeldes Mühlrose hat die LEAG bisher keinen bergrechtlichen Genehmigungsantrag gestellt, der Braunkohlenplan zum Tagebau Nochten befindet sich gleichzeitig in der Überarbeitung. Der Abschluss eines Umsiedlungsvertrages war jedoch bereits vor dem Abschluss der beiden Verfahren geplant. Die LEAG will nun offenbar prüfen, ob sich eine Umsiedlung für sie nach dem Ausstiegsplan der Kohlekommission noch betriebswirtschaftlich lohnt. Zum „Innovationsprojekt“ am Kraftwerk Jänschwalde zitiert die Sächsische Zeitung vom 1. Februar einen Unternehmenssprecher, das Unternehmen habe bis vor wenigen Tagen nichts von der Technologie gewusst.

4. Steigen Frankfurter Trinkwasserpreise wegen dem Braunkohlenabbau? Braunkohlenausschuss muss im März Berliner und Frankfurter Wasserbetriebe anhören

Auf Antrag mehrerer Mitglieder wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg am 7. März die Wasserbetriebe Frankfurt(Oder) und Berlin anhören. Geklärt werden soll dabei, ob Wasserkunden auf den Kosten sitzenbleiben, die durch die Sulfatbelastung der Spree aus den Braunkohletagebauen der LEAG verursacht werden.

„Der Bergbaubetreiber muss für die Folgekosten seiner Tagebaue aufkommen, nicht der Trinkwasserkunde. Wir wollen wissen, ob es stimmt, dass die LEAG ihre gegebene Finanzierungszusage für die Maßnahmen in Frankfurt wieder zurückgezogen hat. Dazu sollte sich der Ausschuss aus erster Hand informieren.“ fragt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, Mitglied des Ausschusses und einer der Antragsteller.

Die Stadt Frankfurt (Oder) gewinnt ihr Trinkwasser im Wasserwerk Briesen aus Uferfiltrat der Spree. In den letzten Jahren ist der Sulfatgehalt der Spree so stark angestiegen, dass der Trinkwassergrenzwert nur noch mit millionenschwere Investitionen sicher eingehalten werden kann. Der überwiegende Anteil der Sulfatbelastung der Spree stammt aus den aktiven Braunkohletagebauen der LEAG. Kommt der Bergbaubetrieb nicht für die Kosten auf, droht eine deutliche Steigerung des Wasserpreises in Frankfurt (Oder).
Der Braunkohlenausschuss muss laut seiner Geschäftsordnung Tagesordnungspunkte behandeln, die von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht verlangt wurden. Ein solcher Antrag wurde von den Ausschussmitgliedern Sahra Damus , Winfried Böhmer, Thomas Burchardt, Sascha Fussan, Lothar Treder-Schmidt und René Schuster eingereicht.

5. Unterstützen Sie unsere Arbeit!

Vor öffentlichen Schritten wie einer Klage steht monatelange Kleinarbeit. Wer diese Arbeit wichtig findet, kann sie hier durch Spenden oder eine Fördermitgliedschaft unterstützen.

Der Rundbrief als pdf