Tagebau Jänschwalde (-mitte)

190330 waldspaziergang 5087Der LEAG-Konzern will bis auf wenige Meter an Taubendorf heranbaggern. Zugleich entzieht der Tagebau Jänschwalde den Seen und Feuchtgebieten der Region das Wasser. GRÜNE LIGA und DUH haben mit einer Klage die Aufhebung des Hauptbetriebsplanes 2019 erreicht. Das Gericht verfügte, dass der Tagebau seit dem 1. September 2019 über Monate stillstand . Erstmals in Deutschland wurde ein Tagebaustop unmittelbar und ausschließlich aus Naturschutzgründen verfügt. Gegen den neu genehmigten Hauptbetriebsplan 2020-23 wurde im März 2020 fristwahrend Widerspruch eingelegt. Der Tagebau Jänschwalde zerstörte in den 1980er Jahren mehrere Dörfer und um 2004 das Dorf Horno. Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird ausschließlich im benachbarten Kraftwerk Jänschwalde verbrannt, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist. (Foto: Waldspaziergang am Tagebaurand am 30- März 2019)

Klage gegen den Hauptbetriebsplan

Der Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. Hier liegen geschützte Moorgebiete unter dem Schutz der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie. Eine Klagegemeinschaft aus Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA reichte am 1. Februar 2019 beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes Tagebaues Jänschwalde ein.

Hauptbetriebspläne erlauben den Tagebaubetrieb in der Regel für zwei Jahre, in diesem Fall nur für 2019. In einem Eilverfahren wird geklärt, ob der Tagebau bis zur Entscheidung des Gerichtes über die Klage (Hauptsacheverfahren) seine Grundwasserabsenkung nicht mehr ausweiten darf.
Die LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen und dabei zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen in Betrieb zu nehmen. die Entwässerung würde sich verstärken und auf die Schutzgebiete zu bewegen. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung. Das wird damit begründet, dass die Gebiete im kurzen Zeitraum eines Jahres nicht erheblich geschädigt würden. Dabei kann die Verschärfung des Wasserentzuges nach diesem Jahr gar nicht rückgängig gemacht werden, wenn sich die Grube weiter voran bewegt.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Da es an der behördlichen Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019 erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde rechtswidrig.“

Der Zulassungsbescheid geht davon aus, dass die LEAG die Rekultivierung des Tagebaues ab 2023 nur bezahlen kann, wenn sie das Geld dazu mit dem Weiterlaufen anderer Tagebaue erwirtschaftet. Die Brandenburgische Landesregierung hat es über Jahrzehnte versäumt, die Rückstellungen für die Folgekosten des Tagebaues Jänschwalde zu sichern!

Ausführliche Hintergründe zum Rechtsstreit gegen den Hauptbetriebsplan

 

Grundwasserentzug und fehlende Dichtwand:

Hintergrundpapier vom März 2010

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Übersichtskarte zur Lage der Kohlefelder und Rinnen (nach STOLL & PARTNER 1998, vereinfacht)

Geschichte des Tagebaues: Der Kampf um Horno

1993 beschloss de brandenburgische Landesregierung unter Manfred Stolpe die Abbaggerung von Horno, ein Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde wurde in Kraft gesetzt. Die Gemeinde Horno rief erfolgreich das Landesverfassungsgesetz an, das den Plan 1995 für verfassungswidrig erklärte, weil die Auflösung einer Gemeinde gegen ihren Willen eines Gesetzes bedarf. 1997 beschloss der Landtag daraufhin das Horno-Gesetz ("Brandenburgisches Braunkohlengrundlagengesetz") und auf dieser Grundlage einen neuen Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde. Doch auch diesen kippte das Verfassungsgericht im Jahr 2000 - diesmal aufgrund einer Klage der Nachbargemeinde Grießen. Erst nachdem auch die Rechtgsrunlagen für Braunkohlenplanverfahren (Regional- und Braunkohlenplanungsgesetz) verändert wurden und ein dritter Braunkohlenplan 2002 in Kraft trat, sahen sich die Hornoer zur Umsiedlung gezwungen. Die betroffenen Bürger hatten weder gegen Braunkohlenplan noch gegen bergrechtliche Genehmigung die Gerichte anrufen können. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht 2013 in seinem Urteil zum Tagebau Garzweiler klarstellte. Damit bleibt die Abbaggerung Hornos ein grundgesetzswidriger Akt der brandenburgischen Landesregierung, wo dafür Verantwortliche noch heute in führender Position stehen.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde ("1994 bis Auslauf") wurde 1994 vom damaligen Oberbergamt genehmigt, ohne dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hatte. Vorwand dafür war die bergbaufreundliche Auslegung einer Übergangsregeung im deutschen Einigungsvertrag. Dagegen ging die Grüne Liga Brandenburg als einziger Umweltverband bis vor das Bundesverwaltungsgericht, wo sie 2002 unterlag. Mit neuerer Rechtsprechung ist das damalige Urteil nicht mehr vereinbar, der Tagebau wurde also europarechtswidrig durchgesetzt.

Aus dem zuständigen Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses:

Der Arbeitskreis führt in der Regel zwei Sitzungen und eine Exkursion pro Jahr durch. Die Sitzungen sind laut Geschäftsordnung des BKA öffentlich. Nicht immer ist es leistbar, dazu kurzfristig einen Bericht zu erstellen wie hier:

Bericht vom Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde am 26. April 2012 (pdf, 4 S., 163 kB)

07.06.2010: Minister Vogelsänger umgeht den Braunkohlenausschuß - Protestbrief von Mitgliedern des Arbeitskreises Tagebau Jänschwalde

11.05.2010: Vattenfall-Tagebau legt geschützte Feuchtwiesen trocken

04.03.2010: Betroffene Gemeinde beantragt Änderung des Braunkohlenplanes Jänschwalde