Klagefrist gegen Cottbuser Ostsee endet erst am 25. Juli

(Kohlerundbrief vom 24. Juni 2019:) Nachdem der Planfeststellungsbeschluss zum „Cottbuser Ostsee“ schon am 12. April öffentlichkeitswirksam übergeben wurde (Wir hatten damals kritisiert, dass sich eine Landesbehörde für eine derartige politische Inszenierung hergibt), ist er erst im Juni öffentlich ausgelegt. Vom 11. Juni bis 25. Juni liegt er in Cottbus und den Ämtern Burg, Peitz, Neuhausen und im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zur Einsichtnahme aus. Klagen gegen den Bescheid sind noch bis zum 25. Juli möglich. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat bereits wegen der Sulfateinträge in die Spree eine Klage eingereicht.