Seit gestern steht der Tagebau Jänschwalde still

(Kohlerundbrief vom 2. September 2019:) Am Freitag mittag stoppte das Verwaltungsgericht Cottbus aufgrund eines Eilantrages von Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA bis auf weiteres den Tagebau Jänschwalde. Er befindet sich seit Sonntag im sogenannten Sicherheitsbetrieb, um sicherzustellen, dass die Böschungen nicht ins Rutschen kommen und ein späterer Weiterbetrieb grundsätzlich möglich bleibt.

agebau_Jänschwalde
Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich um den ersten, unmittelbar und ausschließlich aufgrund von Naturschutzgründen verfügten Tagebaustopp in Deutschland. Hier die gemeinsame Pressemittilung von Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA dazu. 

Eigentlich wird damit nur die schon Ende Juni ergangene Gerichtsentscheidung umgesetzt. Doch erst Ende August war klar, dass die LEAG die fehlende Prüfung der Verträglichkeit mit europäischem Naturschutzrecht nicht vor dem 1. September nachholen kann. Offenbar fällt es ihr immer schwerer, bei dieser Prüfung zum gewünschten Ergebnis zu kommen.


Aus der Lausitz wie auch bundesweit erreichten uns schon am Freitag einige Gratulationen. Tatsächlich wäre uns aber ein weitsichtiges und rechtzeitiges Agieren der Behörden viel lieber gewesen als kurzfristige Gerichtsentscheidungen. Doch darauf hofften wir in Brandenburg vergeblich und mussten nun dem jahrelangen Schaffen rechtswidriger Tatsachen endlich Einhalt gebieten.
Nach Angaben der LEAG wird der Tagebaustop mindestens zehn Wochen bestehen. Danach wird das Unternehmen ggf. eine Verträglichkeitsprüfung nachreichen, die dann von den Behörden zu prüfen ist. Auch ein neuer Antrag für einen Hauptbetriebsplan 2020 kann noch gestellt werden. Doch ob dabei eine Umweltverträglichkeit des Tagebaues durch findige Gutachter herbeigeschrieben werden kann, ist fraglich.
Die LEAG-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird – sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden. Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge der damaligen Fehlentscheidung.
Dabei ging es uns nie, wie von einigen jetzt gern behauptet wird, um den sofortigen Stopp der gesamten Tagebauentwässerung. Uns ist klar, dass der Tagebau nicht einfach mit Wasser volllaufen kann, solange das eigentliche Gerichtsverfahren (Hauptsacheverfahren) noch gar nicht entschieden ist. Verhindern wollten wir mit unserem Eilantrag vom 1. Februar (!) die Inbetriebnahme zusätzlicher Entwässerungsbrunnen, durch die sich die Grundwasserabsenkung weiter auf die FFH-Gebiete zu bewegt. Inzwischen wurden schon acht Monate lang auf Grundlage eines voraussichtlich rechtswidrigen Bescheides Tatsachen geschaffen.
Hier haben wir wichtige Hintergründe zum Rechtsstreit um den Tagebau Jänschwalde zusammengestellt. (Foto: C. Huschga)