Kohleausstiegsgesetz verzögert sich

(Kohlerundbrief vom 19. Dezember 2019:) Die für Dezember geplante Kabinettsbeschluss zum Kohleausstiegsgesetz wurde von der Bundesregierung ins neue Jahr verschoben. Tagesspiegel background berichtet, er solle nun bis Ende Januar erfolgen, damit der Entwurf in der einzigen Bundestagssitzung im Februar erstmals gelesen werden könne. Eine Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag kann dann zeitigstens im März 2020 erfolgen.

Protest in Berlin
Unbekannt ist, ob der bisherige Zeitplan wirklich an der "sehr hohen Komplexität" scheiterte, wie es ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrückte. Die Ursache kann genauso gut in den noch immer laufenden Geheimverhandlungen mit den Betreibern der Braunkohlenkraftwerke liegen. Dass Regelungen zur Braunkohle erst nach einer „einvernehmlichen Lösung“ in das Gesetz eingefügt werden sollen, gibt RWE und EPH-Gruppe (Eigentümer von LEAG und MIBRAG) die Möglichkeit, den Kohleausstieg in Deutschland durch überhöhte Entschädigungsforderungen komplett zu blockieren. Die Bundesregierung hat sich hier freiwillig erpressbar gemacht – zu Lasten von Klimaschutz und Steuerzahlern. (Foto: Proteste vor der Kohlekommission, November 2018)