Beirat und Förderprogramm: Zivilgesellschaft im Strukturwandel konsequent fördern

Lausitzer Akteure legen Vorschlag zur Ausgestaltung vor

Cottbus, 08.05.2020. Lausitzer Vertreter aus Kirche, Gedenkstätten, Umweltgruppen und weiteren Vereinen haben ein Konzept zur Förderung der Zivilgesellschaft im Strukturwandel an die der Brandenburgische Landesregierung übermittelt. Das Papier enthält Vorschläge zur Ausgestaltung des Förderprogrammes, zur Arbeitsweise des vorgesehenen Beirates und zu dessen Zusammensetzung. Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Förderung regionaler Vereine, Verbände und Kirchen, gibt es damit einen ersten Vorschlag zur konkreten Umsetzung.

Künftig sollte es dem Papier zufolge möglich sein, auch mehrjährige Projekte und Personalkosten zu fördern. Das Programm sollte mit mindestens vier Millionen Euro pro Jahr ausgestattet werden. Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Beirat müsse im zweiten Halbjahr 2020 seine Arbeit aufnehmen. So könnten rechtzeitig die Förderkriterien überarbeitet werden, nach denen ab 2021 Mittel ausgereicht werden sollen. Als gesellschaftliche Kräfte, die mindestens im geplanten Beirat vertreten sein müssten, nennt der Brief Kirche, Gewerkschaften, Umweltverbände, Kunst- und Kulturschaffende, die sorbischen/wendischen Minderheit, Rückkehrerinitiativen, die Bürgerregion Lausitz sowie eine sozialwissenschaftliche Begleitung des Strukturwandels.

Unterzeichnet ist der Vorschlag vom Zentrum für Dialog und Wandel der Evangelischen Landeskirche, dem Menschenrechtszentrum Cottbus e.V., dem Pro Guben e.V., dem Naturschutzbund Brandenburg, der Umweltgruppe Cottbus sowie dem Verein zur Förderung der wendischen Sprache in der Kirche.

Im Brandenburgischen Koalitionsvertrag heißt es:
„Für einen langfristig gelingenden Strukturwandel braucht es auch die Mitwirkung und die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und zivilgesellschaftlicher Gruppen. Die Koalition strebt an, dass ein angemessener Betrag aus dem vom Bund zur Verfügung gestellten Fördervolumen Projekten regionaler Vereine, Verbände und Kirchen zugutekommt. Die Koordination und Vergabe sollen durch einen entsprechenden Beirat erfolgen.“

Damit wird auch eine Empfehlung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB, oft als „Kohlekommission“ bezeichnet) umgesetzt, in deren Endbericht vom Januar 2019 es heißt:
„Ein noch festzulegender Anteil der Mittel sollte nicht auf den „wirtschaftlichen“ Strukturwandel beschränkt sein, sondern dafür verwendet werden, um zivilgesellschaftliche Aktivitäten, Lebensqualität und weiche Standortfaktoren zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Die Empfehlungen als pdf-Datei zum Download

Zum Rundbrief vom 26. Mai 2020