Rundbrief vom 03. März 2015

Bis 25. Februar:kohlerundbrief 2015 02 19 bild
Einwendungen zu Vattenfalls Restloch „Cottbuser Ostsee“ Folgeschäden nicht den Bürgern aufbürden!

Bis 25. Februar: Einwendungen zu Vattenfalls Restloch „Cottbuser Ostsee“ Folgeschäden nicht den Bürgern aufbürden!

Mit dem „Cottbuser Ostsee“ entsteht in der Lausitz der erste Tagebausee in Verantwortung des privatisierten Bergbaus. Der Vattenfall-Konzern hat die Flutung des Tagebaues Cottbus-Nord kohlerundbrief 2015 02 19 bildbei den Landesbehörden beantragt und möchte möglichst schnell die Verantwortung abgeben. Doch teure Spätfolgen des Bergbaus treten erst Jahre nach der Flutung zutage. Auch der Spreewald und Berlin können davon betroffen sein. Die Risiken des Sees und die Folgeschäden des Tagebaues werden bisher totgeschwiegen. In den vergangenen Wochen haben wir uns intensiv mit den Antragsunterlagen beschäftigt und ein Infoblatt mit den wichtigsten wichtigsten Kritikpunkten (pdf, 1,5 MB) erstellt: http://www.lausitzer-braunkohle.de/Texte/cottbuser_ostsee_infoblatt.pdf

Gleichzeitig haben wir einen zweiseitigen Musterbrief für Privateinwender (pdf, 64 kB) entworfen:

http://www.lausitzer-braunkohle.de/Texte/cottbuser_ostsee_musterbrief.pdf

Helfen Sie uns zu verhindern, dass langfristige Folgeschäden dem Steuerzahler aufgebürdet werden! Wichtig ist, dass sich jetzt diejenigen beteiligen, die konkret von den Folgen betroffen sein können, im Umfeld des Tagebaus ebenso wie im Spreewald oder als Trinkwasserkunden in Berlin und Frankfurt/Oder. Durch eine Einwendung bleibt man am Verfahren beteiligt, kann an der Erörterungsversammlung teilnehmen und notfalls gerichtlich gegen falsche Entscheidungen vorgehen. Die Einwendungen müssen bis zum 25. Februar 2015 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eingegangen sein. Einwender sollten eine Kopie ihrer Einwendung behalten und können uns gern informieren, aufgrund welcher Betroffenheit sie sich am Verfahren beteiligen. Sollten Sie erwägen notfalls vor Gericht zu gehen, können Sie sich gern vor Abfassen Ihrer Stellungnahme mit uns in Verbindung setzen. Dazu ist die Telefonnummer auch an diesem Wochenende erreichbar. Ebenso kann sich melden, wer gedruckte Exemplare des Infoblattes benötigt. Die Antragsunterlagen selbst sind hier veröffentlicht: http://www.lbgr.brandenburg.de/sixcms/detail.php/682239

Wir bitten um Verständnis für die Kurzfristigkeit dieses Aufrufes, aber Sorgfalt bei der Bewertung der Unterlagen ging vor Schnelligkeit bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben dazu intensiv den Antrag durchgearbeitet und uns mit verschiedenen Experten beraten.

Der Rundbrief als pdf (1 S., 200 kB)

Das Infoblatt als pdf (8 S., 1,5 MB)

 Der Musterbrief als pdf (2 S., 24 kB)

Unsere Stellungnahme als pdf (15 S., 284 kB)