Rundbrief vom 19. Juli 2012

1. Schleswig-Holstein will CCS landesweit verbieten - Platzeck und Christoffers in Erklärungsnot
2. Bewertungspraxis für Bergschäden im Rheinland ändert sich
3. Diskussion über Dähnert-Plagiat: Präsentation und Mitschnitt im Internet
4. Welzower Bürgerbeirat lehnt Vattenfall-Angebot ab

1. Schleswig-Holstein will CCS landesweit verbieten - Platzeck und Christoffers in Erklärungsnot

Die schleswig-holsteinische Landesregierung beschloss am 17. Juli, die unterirdische Verpressung von CO2 auf der gesamten Landesfläche zu verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Spätsommer das Kabinett passieren und im November in den Landtag eingebracht werden. Das kürzlich beschlossene Bundesgesetz enthält eine Länderklausel, die Bundesländern das Verbot von CCS auf ihrem Territorium ermöglicht. Laut Presseberichten habe die Absichtserklärung eine blockierende Wirkung, da sonst theoretisch mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anträge gestellt werden könnten.
Damit steigt der Erkläungsdruck für die Platzeck-Regierung in Brandenburg. Diese behauptete öffentlich, der Ausschluss eines ganzen Landes sei nicht mehr möglich. "Die Entscheidung wird - wie von Brandenburg gefordert – auf die Ebene eines Raumordnungsverfahrens zurück gebracht." (Pressemitteilung der Potsdamer Staatskanzlei vom 28.06.2012) Schleswig-Holstein ist offenbar angetreten, das Gegenteil zu beweisen.
Klare Worte vom schleswig-holsteinischen Energieminister Robert Habeck: „Niemand im Land will CCS (Carbon Capture and Storage) – keine Partei, und die Bürger schon gar nicht. Die unterirdische Verpressung von CO2 wäre ein Persilschein für die Kohleindustrie.“ CCS diene als Rechtfertigung für neue Kohlekraftwerke. „Aber die wollen und brauchen wir nicht für die Energiewende“, sagte Habeck laut einer dpa-Meldung.

2. Bewertungspraxis für Bergschäden im Rheinland ändert sich

Wie das Netzwerk Bergbaugeschädigter in seinem Wochenrückblick vom 15. Juli mitteilt, wird die Untersuchung des Baugrundes bei Verdacht auf Bergschäden gegenüber der bisherigen Praxis stark ausgeweitet. Damit wird nun eine seit Jahren von Betroffenenseite vorgebrachte Forderung erfüllt. Das Netzwerk regt an, auch bereits abgelehnte Schadensfälle darauf zu prüfen, ob sie mit den jetzt verfügbaren Mitteln nachgewiesen werden können. Die Einzelheiten enthält der Brief des Netzwerkes, den wir unserem Rundbrief beifügen.

3. Diskussion über Dähnert-Plagiat: Präsentation und Mitschnitt im Internet

Am 12. Juli hatte Dr. Conrad Kunze vom Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung über den Plagiatsverdacht gegen Vattenfall-Protkurist Detlev Dähnert eingeladen. In einem Einführungsvortrag stellte er ausführlich dar, warum die Dorktorarbeit von Herrn Dähnert aus seiner Sicht als Plagiat zu bewerten ist und warum er diesbezüglich einen offenen Brief an die Universitätsleitung geschrieben hat. Eine Kommission der BTU hatte Dähnert im Juni freigesprochen, eine Begründung dafür ist nicht veröffentlicht. Im Internet ist sowohl die von Dr. Kunze gezeigte Präsentation als auch ein Audiomitschnitt der Veranstaltung veröffentlicht:
Hier zu Präsentation:
http://www.sozum.tu-cottbus.de/Plagiate/Praesentation_Plagiate%20an%20der%20BTU.pdf
Hier zum Audiomitschnitt:
http://www.sozum.tu-cottbus.de/Plagiate/Praesentation_Plagiate%20an%20der%20BTU.MP3

4. Welzower Bürgerbeirat lehnt Vattenfall-Angebot ab

Vattenfall versucht offenbar, die betroffenen Einwohner von Welzow zu erpressen: Der Konzern hat eine Ausgleichszahlung für die Belastungen durch den bestehenden Tagebau Welzow Teilfeld I an die Bedingung geknüpft, dass zusätzlich der neue Tagebau Welzow II genehmigt wird. „Für mich klingt das wie Erpressung und eine Vertröstung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag“ kritisiert nicht der Stadtverordnete Günther Jurischka das Angebot von Vattenfall in einer Pressemitteilung der "Allianz für Welzow". Jurischka begrüßt es daher, dass der Welzower Bürgerbeirat „Randbetroffenheit“ das Angebot in der vorliegenden Form nicht angenommen hat. Da es keine gesetzliche Schadensersatzpflicht für die Randbetroffenen eines Tagebaues gibt, sind sie auf freiwillige Verträge zwischen Kommune und Bergbauunternehmen angewiesen.