Stellungnahmefrist im beihilferechtlichen Verfahren
Montag, 07. Juni 2021
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Die EU-Kommission gibt bis 7. Juni 2021 allen Beteiligten die Möglichkeit, sich zur geplanten Milliarden-Entschädigung an die LEAG zu äußern:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021AS53625

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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Lausitzer Kohlerundbrief