Betroffene können bis zum 11. September "schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus erheben. Diese Einwendungsfrist gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist für dieses Verfahren alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen."