Rundbrief vom 28. August

1. Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein
2. Nochten-Kläger ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht
3. Kritische Kunst in Schleifer Kirche
4. Fachgespräch zum Strukturwandel in Braunkohleregionen am 11. September
5. Tanzaufführung in Neu-Horno am 12. September

1. Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein

(Gemeinsame Presseerklärung vom 28.08.2015)
Der Braunkohlenplan für den Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd II ist rechtswidrig und muss daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichen heute gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Wird der Klage stattgegeben, muss das langwierige Planverfahren für die geplante Kohlegrube neu aufgerollt werden. Die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd II wäre wieder offen.

Die Klageschrift belegt detailliert Rechtsverstöße des Braunkohlenplans. In einem solchen legt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle fest. Die Klage legt unter anderem dar, dass die Landesregierung bei ihrem Beschluss des Braunkohlenplans im Jahr 2014 die energiepolitische Notwendigkeit nicht realistisch eingeschätzt hat. Die Energiewende macht Strom aus konventionellen Kraftwerken zunehmend überflüssig. „Es ist absurd anzunehmen, dass Braunkohlekraftwerke in der Lausitz weit über das Jahr 2030 hinaus unter Volllast laufen werden“, sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace.

„Deutschlands Energieversorgung braucht die Braunkohle aus Welzow-Süd II nicht, unsere Klimaschutzziele verbieten diesen Tagebau sogar. Der Braunkohlenplan muss gestoppt werden.“
Der Braunkohlenplan ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Genehmigung des Tagebaus. Auch jeder weitere Schritt kann rechtlich angegriffen werden. Dadurch droht die Genehmigung für Vattenfall oder einen neuen Eigner zu einem sehr langwierigen Prozess zu werden.

Rechtsanwältin Roda Verheyen hält den aktuell beklagten Braunkohleplan für stark mangelhaft. „Die Prognose, dass die Braunkohle aus Welzow-Süd II noch bis 2042 gebraucht wird, ist so realitätsfern, dass sie sich gegen Grundrechte der Betroffenen, Wasser- und Naturschutzrecht nicht durchsetzen kann. Die Rechtswirkungen des Planes sind erheblich – auch bevor die bergrechtliche Zulassung kommt. Er muss daher für unwirksam erklärt werden“, so Verheyen.
Im geplanten Tagebau Welzow-Süd II sollen 200 Millionen Tonnen Braunkohle abgebaut werden, die bis in die 2040er Jahre in den Lausitzer Braunkohlekraftwerken verbrannt werden würden. Dabei würden etwa 200 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 entstehen. „Mit weiteren Tagebauen wie Welzow-Süd II wird Deutschland sein Ziel, bis zum Jahr 2050 den CO2-Ausstoß um 80 bis 95 Prozent zu senken, klar verfehlen“, sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.


Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Tagebaue hat mittlerweile besorgniserregende Ausmaße erreicht. Eine Studie weist nach, dass vor allem aktive Tagebaue die Qualität des Trinkwassers in Brandenburg und Berlin gefährden. „Viele Umweltfolgen sind im Braunkohlenplan nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist absurd neue Tagebaue zu planen, ohne die Folgen der bisherigen im Griff zu haben“, sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

2. Nochten-Kläger ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht

(gemeinsame Pressemitteilung, 27.08.2015)
Gestern haben der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 eingelegt. Im April hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom OVG verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Umweltrechtler und Landesvorsitzender des BUND Sachsen, erklärt: „Braunkohle ist für das Klima ein Desaster, volkswirtschaftlich der teuerste Energieträger und für die Versorgungssicherheit mittelfristig entbehrlich. Mit dem Verfahren geht es nunmehr auch darum, deutlich zu machen, dass Deutschland Umweltklagen europa- und völkerrechtswidrig beschneidet.“

Karsten Smid, Energie-Experte für Greenpeace, ergänzt: „Beim Braunkohlenplan muss geprüft werden, ob der Tagebau überhaupt gebraucht wird. Das Klagerecht muss bei der Erstentscheidung ansetzen, da künftige Verfahren sich nur noch mit dem 'Wie' beschäftigen. Wir können nachweisen, dass eine energiepolitische Notwendigkeit nicht vorhanden ist und die Planungen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung widersprechen.“

„Den Menschen vor Ort wurde über Jahre vermittelt, der Braunkohlenplan sei die Entscheidung über die Abbaggerung ihres Dorfes. Niemand kann verstehen, weshalb man sich erst nach einem weiteren jahrelangen Verfahren vor Gericht wehren können soll“, erläutert Ursula Eichendorff vom Lausitzer Bündnis „Strukturwandel jetzt“. „Wir sind optimistisch, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses Verwirrspiel zugunsten der betroffenen Bürger beendet.“
„Mit Nochten 2 droht nicht nur die Umsiedlung von 1.600 Menschen im von der sächsischen Landesverfassung geschützten sorbischen Siedlungsgebiet. Auch Brandenburg und Berlin blicken besorgt auf die Folgen dieses Tagebaues für den Wasserhaushalt, die viele Jahrzehnte nach der Kohleförderung andauern würden“, so René Schuster von der Grünen Liga Cottbus, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

Die praktischen Vorbereitungen der Umsiedlungen hat der Vattenfall-Konzern unterbrochen, solange er einen Käufer für seine Braunkohlesparte sucht. Ein neuer Betreiber könnte jedoch den Tagebau Nochten 2 umsetzen, wenn das Projekt nicht politisch oder gerichtlich endgültig gestoppt wird.

3. Kritische Kunst in Schleifer Kirche

In der Kirche von Schleife wird ab diesem Sonnabend, 29.8. die Werkserie SATKULA des slowenischen Künstlers Karl Vouk präsentiert, die zuvor im wendischen Museum Cottbus ausgestellt war. Der Bilderzyklus „Satkula. Oder die Wa(h)re Landschaft“ setzt den Abbildungen der Lausitzer Realität die hehren Grundsätze gegenüber, die in den Verfassungen der Länder Sachsen und Brandenburg verankert sind. Um 19:00 Uhr das literarisch-musikalische Werk “Requiem für Mato Starick” aufgeführt, eine Koproduktion österreichischer und sorbischer Künstler.

Zugleich wird im Cottbuser wendischen Museum nun bis zum 6. November Vouks Nachfolgeprojekt Schwarzwasser/Cornica (2015) gezeigt. Der Titel bezieht sich auf das gleichnamige Gewässer, auch ein Motiv in Jurij Kochs Buch „Am Ende des Tages“. Der Bach, ein Nebenfluss der Schwarzen Elster in Sachsen, wird in seinem Lauf unterbrochen und mündet in den Knappensee, einem Tagebau-Restloch. Vouk setzt in diesen zweigeteilten Bildern – unten das Wasser, oben die Landschaft – die Frage nach den Grenzen der industriellen Nutzung der Natur, indem er den Abbildungen der sanft geschwungenen Oberlausitzer Landschaften Bilder von Tagebau-Folgelandschaften entgegensetzt, die er anhand von Google-maps-Darstellungen gezeichnet hat. Hier zur Seite des Künstlers:
www.vouk.at

4. Fachgespräch zum Strukturwandel in Braunkohleregionen am 11. September

Unter dem Titel „Strukturwandel in Braunkohleregionen“ lädt die Bundestagsfraktion DIE LINKE für Freitag, den 11. September zu einem öffentlichen Fachgespräch ein. Programm und Anmeldemöglichkeiten stehen hier:
http://www.linksfraktion.de/termine/strukturwandel-braunkohleregionen/

5. Tanzaufführung in Neu-Horno am 12. September

Die Tanzkompanie Golde Grunske führt am Sonnabend, dem 12. September um 19:00 Uhr ihr choreografisches Tanzstück „ankommen...“ in Horno (Ortsteil von Forst/Lausitz) auf. Die Suche nach Heimat und Heimatverlust und unser persönlicher Umgang damit, insbesondere im Bezug auf die Region Lausitz, sind Themen des Stücks. Mehr unter
http://www.golde-grunske.de/

Termine

Ausstellung "Unverkäuflich"
26 April 2024
10:00 - 20:00
Franz-Mehring-Platz 1, Berlin
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28 April 2024
Berlin, Straße des 17. Juni
Filmabend "Es kommt darauf an das Hoffen zu lernen"
21 Mai 2024
19:00 -
Salon des Franz-Mehring-Platzes 1, 10243 Berlin

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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