Tagebau Jänschwalde: Vorbereitung auf den Sicherheitsbetrieb

(Kohlerundbrief vom 28. August 2019:) Am 7. August ordnete das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde an. Grund ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus von Ende Juni, nach dem der Tagebau ab dem 1. September stillstehen muss, wenn die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht bis dahin nachgeholt wird. Das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe und GRÜNE LIGA sieht in der Anordnung den vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich jetzt darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann.

René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“
Am heutigen 28. August beantragte die LEAG nun beim Verwaltungsgericht, den Termin für die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung auf Mitte/Ende November zu verschieben. Man habe festgestellt „dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist“ und „dass die von der LEAG eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen sind“.
Für das Klagebündnis zeigt dieser Antrag, dass die LEAG offensichtlich die Verträglichkeit des Tagebaues nicht nachweisen kann. Eine Fristverlängerung bis Ende November würde die Verträglichkeitsprüfung ad absurdum führen. Mit dem beklagten Hauptbetriebsplan für 2019 wurde ein Jahr Tagebaubetrieb ohne die notwendigen Prüfungen zugelassen. Jetzt will die LEAG elf Monate davon Tatsachen schaffen dürfen. Darin sehen wir ein durchsichtiges Manöver, um die gerichtliche Kontrolle des Tagebaues auszuhebeln.

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