Kohleausstiegsgesetz: Normenkontrollrat kritisiert zu kurze Beteiligungsfristen

(Kohlerundbrief vom 26. Februar 2020:) Die Bundesregierung hat den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes nun formal im Bundestag eingebracht. Der Normenkontrollrat des Parlaments kritisiert in einer Stellungnahme „die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen gesetzt. "Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen", erklärt das Gremium.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/684118-684118

 

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