Energiepolitik

Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.

Anhörung im Bundestag zu Kohle-Entschädigungen

Für kommenden Montag, den 7. September hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine Anhörung zur geplanten Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken angesetzt. Der Bundestag muss über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kraftwerksbetreibern entscheiden, bevor diese in Kraft treten können. Vorgesehen sind etwa für die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Das Öko-Institut kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass hier eine Milliarde Euro zu viel gezahlt werden soll, selbst wenn man die Entschädigung großzügig ermitteln würde. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die LEAG hier eine Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde entschädigen lässt, die lediglich seit 2017 behauptet wurde. Schon im Herbst 2018 schrieben wir in unserem Hintergrundpapier zum Kraftwerk Jänschwalde:

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LEAG muss nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums ihre genehmigten Tagebaue verkleinern

Tagebau Jänschwalde ausschnittCottbus, 21.08.2020. Laut den im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erfolgten Berechnungen von Wirtschaftsprüfern müsste der Lausitzer Kohlekonzern LEAG nicht nur auf neue Abbaugebiete verzichten, sondern auch die bereits genehmigten Tagebaue verkleinern.

„Nach diesen Berechnungen könnte sowohl der Tagebau Nochten mehr Abstand zu den Dörfern Rohne und Mulkwitz einhaltend, als auch der Tagebau Jänschwalde mehr Abstand zu Taubendorf. Die sächsischen und brandenburgischen Landesbehörden müssen diese Ergebnisse ernst nehmen und dürfen nicht unkritisch die Prognosen der LEAG übernehmen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y hat im Auftrag der Bundesregierung das Unternehmenskonzept der LEAG auf Plausibilität geprüft, eine Kurzfassung wurde bereits Anfang Juli durch den Bundestag veröffentlicht. Demnach werden bis zum Jahr 2038 etwa 80 Millionen Tonnen Kohle weniger verbraucht, als in den vier laufenden LEAG-Tagebauen liegt.

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Der Kohleausstieg ist Gesetz – aber die LEAG zockt weiter

MG 5207Am 3. Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegs- als auch das Strukturwandelstärkungsgesetz. Die Lausitzer Kohlekraftwerke werden dabei aber längstmöglich geschont, so sehr, dass sie praktisch genauso viel Kohle verbrennen können, wie es schon Vattenfall 2016 beim Verkauf der Kraftwerke und Tagebaue an EPH ohnehin annahm.

Freilich kann es auch zu weniger Kohleverbrauch kommen, dann wären auch genehmigte Tagebaue zu verkleinern. Doch das läge nicht am Kohleausstiegsgesetz, sondern an der aktuellen Entwicklung von Stromnachfrage, CO2- und Gaspreisen - und muss den Betreibern deshalb auch nicht vom Staat entschädigt werden.

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„Systematische Undurchsichtigkeit“ der Geschäftsberichte von LEAG und MIBRAG

Der Energiejournalist Stefan Schroedter beklagt in einem ausführlichen Kommentar eine bedenkliche systematische Undurchsichtigkeit der Geschäftsberichte von LEAG und MIBRAG. „So war es früher selbstverständlich, die Gesellschafter eines Unternehmen mit ihren jeweiligen Anteilen in den Geschäfts- und Jahresberichten aufzuführen. In den regelmäßig spät veröffentlichten Jahresberichten der Bergbau- und Kraftwerksunternehmen Mibrag und Leag sind sie nun nur noch ungenau oder gar nicht mehr zu finden. Eigentlich wäre auch zu erwarten, dass wichtige Einflüsse auf den Unternehmenserfolg im Geschäfts- oder Jahresbericht beschrieben und näher beziffert werden. Doch in Mibrags Berichten tauchen die hohen Einnahmen aus der Sicherheitsbereitschaft für ausgediente Braunkohle-Kraftwerke überhaupt nicht auf. In Leags Berichten fehlen Informationen darüber, wie und wohin eine beträchtliche Ausgleichszahlung des früheren Eigentümers Vattenfall geflossen ist.“
Der ganze Artikel

Erste Bewertung des Gutachtens zur LEAG-Entschädigung

Cottbus, 2. Juli 2020. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Auftrag des BMWi die bisherigen Unternehmensplanungen der LEAG gesichtet und bewertet, wie stark sie sich von der am 15. Januar 2020 verkündeten Ausstiegspfad unterscheiden. Das heute veröffentlichte Gutachten ist dabei aber nicht in der Lage, die geplante Entschädigungshöhe von 1,75 Milliarden Euro zu begründen.

Im Einzelnen:

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Bund sollte Überführung der LEAG in eine Stiftung prüfen

Übernahme der Tagebau-Folgekosten durch Steuerzahler braucht Transparenz und Kontrolle als Gegenleistung

Cottbus, 30.06.2020. Die GRÜNE LIGA fordert, dass der Bund statt milliardenschwerer Entschädigungen im Kohleausstiegsgesetz die Überführung der Braunkohlekonzerne LEAG und MIBRAG in eine Stiftung prüft.

„Statt 1,75 Milliarden Euro an zwei Milliardäre zu verschenken, sollte die unwirtschaftliche Braunkohlenverstromung in eine öffentliche Stiftung überführt werden. Wenn die Steuerzahler schon auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen bleiben sollen, dann nur im Austausch für Transparenz und demokratische Kontrolle!“, fordert René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.

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Termine

Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde des Braunkohlenausschusses
04 Juli 2024
17:00 -
Sitzungssaal des Kreistages, Forst(Lausitz)
Liedkunst-Konzert im bedrohten Wald
18 August 2024
14:00 -
bedrohter Wald bei Rohne
Landtagswahl in Sachsen
01 September 2024
Landtagswahl in Brandenburg
22 September 2024

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

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Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

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