Energiepolitik

Hier gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen zur Energiepolitik mit Schwerpunkt auf die Lausitzer Kohle.

Regierung und Konzerne verhandeln am Dienstag weiter - hat das Zocken dann ein Ende?

(Kohlerundbrief vom 10. Januar 2020:) Presseberichten zufolge will die Bundesregierung am Dienstag, dem 14. Januar das nächste Mal mit den Kohlekonzernen über die „einvernehmliche Lösung“ zu einem Braunkohleausstieg verhandeln. Einige Berichte gehen davon aus, das diesmal eine Einigung bevorsteht. Dann könnte die Bundesregierung sehr kurzfristig das Kohleausstiegsgesetz beschließen, in dem der Teil zur Braunkohle bisher noch komplett fehlt. Das Gesetz würde anschließend im Bundestag weiter diskutiert, könnte aber vor der Sommerpause in Kraft treten.

Bleibt die Einigung dagegen aus, ist jeder Zeitplan Kaffeesatzleserei. Es sei denn die Bundesregierung ringt sich doch noch dazu durch, einen Ausstieg per Gesetz (also die „ordnungsrechtliche Lösung“) in den Bundestag einzubringen, die sofort in Kraft treten kann, wenn es die „einvernehmliche Lösung“ nicht bis zum 30. Juni gibt. So hatte es die Kohlekommission vor einem Jahr nämlich eigentlich empfohlen. Auch das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen, das ja zu Recht an das Kohleausstiegsgesetz gekoppelt sein muss, wäre dann nicht mehr durch das Pokern um die Höhe von Entschädigungen blockiert.

Die Konzerne pokern weiter

(Kohlerundbrief vom 27. November 2019:) Wie die Rheinische Post und die Nachrichtenagentur Reuters heute berichteten hat die Bundesregierung, vertreten durch Energie-Staatssekretär Andreas Feicht, am gestrigen Dienstag stundenlange Gespräche mit den Betreibern von Braunkohlenkraftwerken geführt. Offenbar wurde zum Ausstiegsplan aus der Braunkohleverstromung aber kein Durchbruch erzielt. Kernpunkt der Verhandlungen mit RWE, Uniper, LEAG und EnBW ist die Höhe der Entschädigungszahlungen für das vorzeitige Abschalten der Kraftwerke. Die Verhandlungen werden nach Angaben der Bundesregierung bereits seit einigen Monaten geführt und sollen weiter fortgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat den Kohlekompromiss aufgekündigt

(Kohlerundbrief vom 27. November 2019:) Vor wenigen Tagen ist ein Referentenentwurf der Bundesregierung für das Kohleausstiegsgesetz bekannt geworden. Von einer „1 zu 1 Umsetzung“ der Empfehlungen der Kohlekommission – die ja von sehr vielen Seiten permanent eingefordert wird – ist der Entwurf jedoch weit entfernt.
Die in den Medien intensiv diskutierten Regelungen zur Einschränkung des Windkraftausbaus stammen nicht aus den Empfehlungen der Kommission und gehören deshalb gar nicht in ein Kohleausstiegsgesetz hinein, sondern müssten komplett davon getrennt diskutiert werden. Aber auch zum eigentlichen Thema des Gesetzes enthält es gravierende Wortbrüche:
Die Empfehlung der Kommission war es etwa, dass eine ordnungsrechtliche Abschaltung der Braunkohlenkraftwerke als Gesetz verabschiedet wird, die in Kraft tritt, falls es bis zum 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen Bundesregierung und Betreibern erzielt wird. Jetzt steht im Gesetz: nichts. Klar, dass die einvernehmliche Lösung erst eingefügt werden kann, wenn sie da ist, aber wo ist die ordnungsrechtliche Notvariante geblieben? Zur Steinkohle soll eine solche Ende 2022 (also nach der nächsten Bundestagswahl) dem Bundestag vorgeschlagen werden und auch erst Abschaltungen ab 2026 regeln können. Vorher wären dann nur freiwillige Deals möglich. Damit stiehlt sich diese Bundesregierung aus der Verantwortung für das Ergebnis der von ihr selbst eingesetzten Kommission.


Es ist auch nicht geregelt, dass die bei Kraftwerksabschaltungen freiwerdenden CO2-Zertifikate gelöscht werden. Ohne diese Maßnahme kann Klimaschutz in Deutschland zu steigenden Emissionen anderswo in Europa führen, was die WSB-Kommission ausdrücklich ausschießen wollte. Herzu titelte das Handelsblatt am 23. November „Kohleausstieg könnte nutzlos sein“.

Auf diese Weise hat die Bundesregierung den in der Kommission ausgehandelten Kohlekompromiss offenbar längst aufgekündigt. An diesem Freitag müssen also alle für das Klima streiken: Neben denen, die mehr Klimaschutz verlangen als im Kommissionsergebnis auch alle, die damit zufrieden waren. Zudem ist unklar, was das alles für die Aussage aus dem Brandenburgischen Koalitionsvertrag bedeutet, dass der Braunkohlenplan Welzow erst nach Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes geändert werden soll.fff

Rot-Schwarz-Grün in Brandenburg: Wie weit reicht der Wandel?

(Kohlerundbrief vom 22. November 2019:) Die „Kenia“-Koalition hatte in dieser Woche einen straffen Zeitplan: Am 18. November zählten die brandenburger Bündnisgrünen die Stimmzettel ihrer Urabstimmung über den Koalitionsvertrag aus, am 19. wurde er unterschrieben, am 20. wählte der Landtag Dietmar Woidtke wieder zum Ministerpräsidenten und am 21. sprach Rainer Genilke als neu ernannter Staatssekretär in Cottbus vor dem Braunkohlenausschuss.

Den nun unterschriebenen Koalitionsvertrag haben wir im Rundbrief vom 28. Oktober bereits ausführlich besprochen. Bleiben die erst jetzt bekannt gewordenen Personalien: Das für Braunkohleplanung zuständige Infrastrukturministerium ging überraschend an die CDU in Gestalt von Guido Beermann, zuvor Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die frühere Braunkohleplanerin Katrin Schneider (SPD) musste das Haus somit an einen möglicherweise weniger im Fossilen verwurzelten Politiker abgeben.
Doch will Dietmar Woidke offenbar immer noch nicht auf das Personal verzichten, mit dem gemeinsam er als Vorsitzender des Braunkohlenausschusses die Umsiedlung von Horno und die Zerstörung von Lacoma durchgesetzt hat. Er holte Frau Schneider kurzerhand als Chefin in seine Staatskanzlei. Der ehemalige Bergamtspräsident Klaus Freytag wird dort wohl auch weiter als Lausitz-Beauftragter angebunden sein. Man braucht noch immer viel Phantasie, um sich diese drei dabei vorzustellen, wie sie ernsthaft an einem Kohleausstieg arbeiten. In der Staatskanzlei werden die Strippen gezogen und die Koalitionspartner diszipliniert. Mit welchen Zielen und zu welchen Themen bleibt abzuwarten.
Wenige Tage vor der Wahl des Ministerpräsidenten war zudem Tesla als Großinvestor für Brandenburg auf den Plan getreten. Auch wenn der auserwählte Standort in Grünheide und nicht in der Lausitz liegt: Für Politiker, die zwanghaft große Konzerne anhimmeln müssen, bietet sich hier eine passable Ersatzdroge zur LEAG.
Vor dem Braunkohlenausschuss zählte der neue Staatssekretär Rainer Genilke in einem Grußwort die anstehenden Aufgaben auf und tatsächlich war darunter die „Anpassung des Braunkohlenplanes Welzow-Süd“. Auch die neu gewählte Vorsitzende des Ausschusses, die SPD-Politikerin Kerstin Kircheis aus Cottbus bekannte sich zu dieser Aufgabe. Das sind neue und gänzlich ungewohnte Verhältnisse, aber man darf nicht vergessen, dass der Koalitionsvertrag dieses Verfahren erst nach dem Beschluss eines Kohleausstiegsgesetzes durch den Bund vorsieht. Vorher sollen Bundesregierung und LEAG sich auf einen Ausstiegspfad geeinigt haben. Die neue Landesregierung will erst danach in Aktion treten und erhält der LEAG so - völlig unnötig - eine Verhandlungsposition.

Grüne Liga, Greenpeace und Klima-Allianz Deutschland warnen Brandenburg und Sachsen vor Finanzdesaster

Braunkohle-Folgekosten unzureichend abgesichert. Auswertung aller in Schweden neu zugänglichen Dokumente zum Verkauf von Vattenfalls Braunkohlesparte ist dringend geboten.

Berlin, 7.11.2019: Die Umweltorganisationen Grüne Liga, Greenpeace und das zivilgesellschaftliche Bündnis Klima-Allianz Deutschland appellieren eindringlich an die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die finanzielle Sicherung der Braunkohle-Folgekosten umgehend zu gewährleisten.

Neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die sogenannten Vorsorgevereinbarungen, die Brandenburg und Sachsen mit dem Braunkohleunternehmen LEAG geschlossen hat, zur Absicherung der Folgekosten ungeeignet sind. Zudem ist offen, ob die LEAG-Mutter, der tschechische Finanzinvestor EPH, der vor drei Jahren die Braunkohlesparte des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall gekauft hatte, überhaupt noch als zuverlässiger Vertragspartner gelten kann. Der Wirtschaftsausschuss des schwedischen Parlaments befasst sich derzeit unter anderem mit Korruptionsvorwürfen, die sich aus jüngst bekannt gewordenen Regierungsdokumenten ergeben. Die Verbände veröffentlichen heute Teile davon.

Weiterlesen ...

Neuer Vertrag über Wärmelieferungen aus Jänschwalde – mit oder ohne Kohle

(Kohlerundbrief vom 28. Oktober 2019:) Am 9. Oktober teilten die Stadt Cottbus und die LEAG in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, man habe „eine Verlängerung der Fernwärmelieferung vom Kraftwerksstandort Jänschwalde bis zum Ende des Jahres 2032 vereinbart.“ Hier sollte offenbar während der Koalitionsverhandlungen ein plakatives Zeichen für eine scheinbare Unverzichtbarkeit der Kohleverstromung in Jänschwalde gesetzt werden.

Fakt ist dagegen: Ab 2024 will die LEAG nach eigenen Angaben in der Lage sein, die dafür benötigten Wärmemengen mit der geplanten Müllverbrennungsanlage abzusichern – und damit unabhängig von der Zukunft des benachbarten Braunkohlekraftwerks. (Wir veröffentlichten ausführliche Hintergründe zur geplanten Anlage am 10. April 2019)
Das Jahr 2032 tauchte schon vor zwei Jahren in der Diskussion um den Neubau des Cottbuser Heizkraftwerkes auf und hat vermutlich keinen anderen Hintergrund als das LEAG-Revierkonzept, wo diese Zahl völlig willkürlich als politische Verhandlungsmasse eingesetzt wurde. Der erste Teil dieser Verhandlung fand in der Kohlekommission statt und schließt längst einen Betrieb des Kraftwerkes nach 2029 aus. Sehr wahrscheinlich gibt es im neuen Wärmevertrag außerdem Vertragsklauseln für den Fall eines früheren Endes der Lieferungen (die Müllverbrennung ist ja noch nicht genehmigt), dann wäre das offizielle Vertragsende nur als politisches Symbol inszeniert. Dass Cottbus seinen Wärmebedarf auch anders decken könnte als mit Lieferungen aus Jänschwalde, haben die Stadtwerke mehrfach öffentlich betont.
Das alles wurde in der LEAG-Pressemitteilung natürlich nicht erwähnt. Erschreckend ist, dass praktisch alle Medien, die über den Vertrag berichteten, diesem Trick auch auf den Leim gingen. Beim kritischen Journalismus scheint in der Lausitz also noch etwas Strukturentwicklung nötig zu sein.

Termine

Arbeitskreis Tagebau Jänschwalde des Braunkohlenausschusses
04 Juli 2024
17:00 -
Sitzungssaal des Kreistages, Forst(Lausitz)
Liedkunst-Konzert im bedrohten Wald
18 August 2024
14:00 -
bedrohter Wald bei Rohne
Landtagswahl in Sachsen
01 September 2024
Landtagswahl in Brandenburg
22 September 2024

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

 

Lausitzer Menschen für einen früheren Kohleausstieg

230625 lausitz2030

 

Bitte unterstützt die Lacoma-Filmdokumentation

230625 lausitz2030

 

Aktuelle Seite: Startseite Themen Energiepolitik

Lausitzer Kohlerundbrief