Anhörung im Bundestag zu Kohle-Entschädigungen

Für kommenden Montag, den 7. September hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine Anhörung zur geplanten Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken angesetzt. Der Bundestag muss über die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Kraftwerksbetreibern entscheiden, bevor diese in Kraft treten können. Vorgesehen sind etwa für die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Das Öko-Institut kam Ende Juni zu dem Ergebnis, dass hier eine Milliarde Euro zu viel gezahlt werden soll, selbst wenn man die Entschädigung großzügig ermitteln würde. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die LEAG hier eine Laufzeit des Kraftwerks Jänschwalde entschädigen lässt, die lediglich seit 2017 behauptet wurde. Schon im Herbst 2018 schrieben wir in unserem Hintergrundpapier zum Kraftwerk Jänschwalde:

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Landtag beschließt: Zivilgesellschaft soll mit Beirat und eigenem Fonds in den Strukturwandel einbezogen werden

Potsdam/Cottbus, 26.08.2020. Mit großer Mehrheit hat heute der Landtag Brandenburg für eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft am Strukturwandel gestimmt. Die Landesregierung muss nun einen eigenen Teilhabefonds auflegen. Die Mittelvergabe soll demokratisch durch einen Beirat erfolgen. Bislang war die Zivilgesellschaft beim Strukturwandel außen vor. Der Bund und die Länder haben die Finanzmittel und deren Vergabe unter sich ausgemacht. In Brandenburg sollen nun die in der Lausitz aktiven Menschen besser unterstützt werden. Die Höhe des Fonds und die Besetzung des Beirats sind allerdings noch offen.

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LEAG muss nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums ihre genehmigten Tagebaue verkleinern

Tagebau Jänschwalde ausschnittCottbus, 21.08.2020. Laut den im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erfolgten Berechnungen von Wirtschaftsprüfern müsste der Lausitzer Kohlekonzern LEAG nicht nur auf neue Abbaugebiete verzichten, sondern auch die bereits genehmigten Tagebaue verkleinern.

„Nach diesen Berechnungen könnte sowohl der Tagebau Nochten mehr Abstand zu den Dörfern Rohne und Mulkwitz einhaltend, als auch der Tagebau Jänschwalde mehr Abstand zu Taubendorf. Die sächsischen und brandenburgischen Landesbehörden müssen diese Ergebnisse ernst nehmen und dürfen nicht unkritisch die Prognosen der LEAG übernehmen.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y hat im Auftrag der Bundesregierung das Unternehmenskonzept der LEAG auf Plausibilität geprüft, eine Kurzfassung wurde bereits Anfang Juli durch den Bundestag veröffentlicht. Demnach werden bis zum Jahr 2038 etwa 80 Millionen Tonnen Kohle weniger verbraucht, als in den vier laufenden LEAG-Tagebauen liegt.

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Landesamt korrigiert Frist: Einwendungen zur LEAG-Müllverbrennung noch bis 30. September möglich

In einer korrigierten Bekanntmachung hat das Landesamt für Umwelt mit Hinweis auf zusätzliche Unterlagen die Verlängerung der Beteiligungsfrist bekanntgegeben: Einwendungen gegen das Vorhaben können demnach bis einschließlich 30. September 2020 eingereicht werden. Ursprünglich sollte die Frist bereits am 31. August 2020 ablaufen. Ob dem Amt inzwischen aufgefallen ist, dass man solche Beteiligungsverfahren nicht in die Sommerpause legen sollte oder die Frist-Verlängerung auch auf Kritik daran zurückgeht, dass die Unterlagen zuerst weder druckbar noch kopierbar waren, bleibt Spekulation. Derweil formiert sich der Protest gegen das Vorhaben in der Region. In der zweiten Septemberhälfte ist eine öffentliche Informationsveranstaltung der Kritiker geplant.

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Wasserhaushalt entscheidend bei der Umplanung der Lausitzer Tagebaue

GRÜNE LIGA formuliert Anforderungen an die Planungsprozesse

CB Ostsee 0054Cottbus, 20.08.2020. Der Umweltverband GRÜNE LIGA veröffentlichte heute ein Positionspapier mit Anforderungen an die Planungsprozesse zum auslaufenden Braunkohlenbergbau in der Lausitz.

Die Überarbeitung des Braunkohlenplanes Nochten in Sachsen ist formell bereits eingeleitet, ein entsprechendes Verfahren zum Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg angekündigt. ein zentrales Problem beim schrittweisen Auslaufen der Braunkohlenutzung ist der Umgang mit dem Wasserhaushalt . Aktuell liegen sowohl Planentwürfe der Behörden als auch die überarbeiteten Vorstellungen des Unternehmens LEAG („Revierkonzept“) noch nicht vor. Sieben allgemeine Anforderungen an die Planungsprozesse kann die GRÜNE LIGA jedoch bereits im Vorfeld formulieren:

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Öffentliche Auslegung zur LEAG-Müllverbrennung am Kraftwerk Jänschwalde

Hier der Auszug aus der amtlichen Bekanntmachung: "Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG (...) beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf (...) zu errichten und zu betreiben. (…) Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Juli 2020 im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg veröffentlicht." Einwendungen sind bis 31. August 2020 möglich.

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Bundesregierung will Zivilgesellschaft im Strukturwandel durch eigenes Programm unterstützen

Brandenburg muss endlich konkrete Vorschläge vorlegen

Cottbus, 30.07.2020. Die Bundesregierung unterstützt die Einbeziehung der Zivilgesellschaft beim Strukturwandel. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Thomas Bareiß gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags: „Die Bundesregierung hält hier ihre Zusage ein und wird mit dem neuen Bundesförderprogramm STARK für nicht-investive Projekte (also insbesondere Personal- und Betriebskosten) ein Programm zur Unterstützung der Transformation in den Kohleregionen auflegen. […] Auch zivilgesellschaftliche Akteure sind hier antragsberechtigt“. Bareiß mahnte jedoch zu berücksichtigen, dass die Stärkung der Zivilgesellschaft primär eine Aufgabe der Länder sei.

„Von der verantwortlichen Staatskanzlei und dem Lausitzbeauftragten gibt es bislang noch keine substanzielle Konkretisierung dazu, wie die Zivilgesellschaft einbezogen werden kann. Brandenburg muss dazu zügig konkrete Vorschläge vorlegen“, fordert Martin Kühne, erster Sprecher der Umweltgruppe Cottbus e.V. (UGC).

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Der Kohleausstieg ist Gesetz – aber die LEAG zockt weiter

MG 5207Am 3. Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat sowohl das Kohleausstiegs- als auch das Strukturwandelstärkungsgesetz. Die Lausitzer Kohlekraftwerke werden dabei aber längstmöglich geschont, so sehr, dass sie praktisch genauso viel Kohle verbrennen können, wie es schon Vattenfall 2016 beim Verkauf der Kraftwerke und Tagebaue an EPH ohnehin annahm.

Freilich kann es auch zu weniger Kohleverbrauch kommen, dann wären auch genehmigte Tagebaue zu verkleinern. Doch das läge nicht am Kohleausstiegsgesetz, sondern an der aktuellen Entwicklung von Stromnachfrage, CO2- und Gaspreisen - und muss den Betreibern deshalb auch nicht vom Staat entschädigt werden.

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„Systematische Undurchsichtigkeit“ der Geschäftsberichte von LEAG und MIBRAG

Der Energiejournalist Stefan Schroedter beklagt in einem ausführlichen Kommentar eine bedenkliche systematische Undurchsichtigkeit der Geschäftsberichte von LEAG und MIBRAG. „So war es früher selbstverständlich, die Gesellschafter eines Unternehmen mit ihren jeweiligen Anteilen in den Geschäfts- und Jahresberichten aufzuführen. In den regelmäßig spät veröffentlichten Jahresberichten der Bergbau- und Kraftwerksunternehmen Mibrag und Leag sind sie nun nur noch ungenau oder gar nicht mehr zu finden. Eigentlich wäre auch zu erwarten, dass wichtige Einflüsse auf den Unternehmenserfolg im Geschäfts- oder Jahresbericht beschrieben und näher beziffert werden. Doch in Mibrags Berichten tauchen die hohen Einnahmen aus der Sicherheitsbereitschaft für ausgediente Braunkohle-Kraftwerke überhaupt nicht auf. In Leags Berichten fehlen Informationen darüber, wie und wohin eine beträchtliche Ausgleichszahlung des früheren Eigentümers Vattenfall geflossen ist.“
Der ganze Artikel

Erste Bewertung des Gutachtens zur LEAG-Entschädigung

Cottbus, 2. Juli 2020. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Auftrag des BMWi die bisherigen Unternehmensplanungen der LEAG gesichtet und bewertet, wie stark sie sich von der am 15. Januar 2020 verkündeten Ausstiegspfad unterscheiden. Das heute veröffentlichte Gutachten ist dabei aber nicht in der Lage, die geplante Entschädigungshöhe von 1,75 Milliarden Euro zu begründen.

Im Einzelnen:

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Bund sollte Überführung der LEAG in eine Stiftung prüfen

Übernahme der Tagebau-Folgekosten durch Steuerzahler braucht Transparenz und Kontrolle als Gegenleistung

Cottbus, 30.06.2020. Die GRÜNE LIGA fordert, dass der Bund statt milliardenschwerer Entschädigungen im Kohleausstiegsgesetz die Überführung der Braunkohlekonzerne LEAG und MIBRAG in eine Stiftung prüft.

„Statt 1,75 Milliarden Euro an zwei Milliardäre zu verschenken, sollte die unwirtschaftliche Braunkohlenverstromung in eine öffentliche Stiftung überführt werden. Wenn die Steuerzahler schon auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen bleiben sollen, dann nur im Austausch für Transparenz und demokratische Kontrolle!“, fordert René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA.

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Dieser Wald ist der Kohlegrube im Weg

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